Mögliche Nachteilsausgleiche mit dem Schwerbehindertenausweis 50
Als schwerbehindert gelten in Deutschland Menschen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 erreichen. Und erst ab diesem Grad haben Sie ein Recht auf die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, in welchem dieser Grad der Behinderung sowie weitere Gesundheitsmerkmale eingetragen werden.
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Mit dem Ausweis halten Sie nach Ausstellung ein Dokument in den Händen, mit welchen Sie die Vorteile, die sich mit diesem Ausweis ergeben, in Anspruch nehmen können.
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Die eingetragenen Merkmale in dem Ausweis geben Auskunft darüber, welche Vorteile Ihnen mit diesem Dokument zustehen. Zu diesen eingetragenen Merkmalen zählen zum Beispiel das Zeichen „RF“, wodurch eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags möglich ist, und zugleich steht Ihnen mit diesem Eintrag der spezielle Sozialtarif der Telekom zu.
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Ein regulärer Ausweis, bei einem Schwerbehinderungsgrad von 50 ist grün. Daneben gibt es aber auch grün-orangefarbene Modelle, mit welchen Sie je nach Behinderung und eingetragenem Merkzeichen kostenlos oder besonders günstig den öffentlichen Nahverkehr nutzen dürfen. Wurde in den Ausweis zusätzlich das Zeichen „B“ eingetragen, dürfen Sie sogar bei der Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Begleitperson mitnehmen.
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Alternativ zu freien Fahrten können Sie bei Eintrag der Zeichen „G“ oder „Gl“ wählen, ob Sie die Kraftfahrzeugsteuer ermäßigt oder bei Eintrag „aG“ erlassen bekommen möchten.
Vorteile im Arbeitsleben
Neben den Vorteilen, die Sie im Alltag mit einem Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 nutzen können, stehen Ihnen mit Feststellung der Schwerbehinderung auch im Arbeitsleben einige Vergünstigungen zu, die ebenso dem Nachteilsausgleich dienen.
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Zu diesen Vergünstigungen zählt zum Beispiel ein besonderer Kündigungsschutz.
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Zugleich steht Ihnen als Schwerbehinderter mehr Urlaub zu, wodurch Sie sich in jedem Jahr fünf Tage mehr erholen dürfen, ohne dafür finanzielle Nachteile hinnehmen zu müssen.
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Mehrarbeit darf Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung nicht zugemutet werden.
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Ein weiterer wichtiger Vorteil zeigt sich für Schwerbehinderte bei der Arbeitssuche, denn sowohl die Arbeitsagentur als auch das Integrationsamt unterstützen den Arbeitssuchenden bei der Suche nach einer geeigneten Anstellung.
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