Das Gesetz schützt den Mieter vor unangemessenen Mieterhöhungen und regelt im Detail, wann Sie als Vermieter die Miete unter welchen Gegebenheiten erhöhen dürfen. Wenn Sie also einen Vordruck suchen, kommt es darauf an, warum Sie die Miete erhöhen wollen.
Mieterhöhung bei Modernisierungsmaßnahmen
- Haben Sie die Wohnung des Mieters oder das Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet, modernisiert, dürfen Sie die Jahresmitte um 11 % Ihres Kostenaufwandes erhöhen.
- Die Mieterhöhung ist aber nur berechtigt, wenn die Modernisierung die Wohnqualität der Wohnung des Mieters erhöht oder den Verbrauch an Energie oder Wasser reduziert hat. In Einzelfällen kann sich der Mieter, dessen finanzielle Verhältnisse schwierig sind, auf eine Härtefallregelung berufen.
Vordruck für normale Erhöhung der Miete
- Ansonsten können Sie eine Mieterhöhung aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung beanspruchen. Für diesen Fall benötigen Sie einen entsprechenden Vordruck. Voraussetzung ist, dass die Miete seit einem Jahr unverändert besteht, sich die Mieterhöhung im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bewegt und Sie die Miete in den letzten 3 Jahren um nicht mehr als insgesamt 20 % (Kappungsgrenze) erhöht haben. Dazu müssen Sie prüfen, ob die Kappungsgrenze in Ihrer Region nicht auf 15 % herabgesetzt ist.
- Zum Nachweis der ortsüblichen Miete können Sie in Ihrer Gemeinde oder in einer vergleichbaren Gemeinde drei Wohnungen bezeichnen, die in ihrer Ausstattung, Art, Größe und Beschaffenheit und Lage mit der Wohnung Ihres Mieters vergleichbar sind.
- Alternativ können Sie sich auf einen Mietspiegel in Ihrer Gemeinde berufen, sich auf eine Mietdatenbank beziehen oder das Gutachten eines Sachverständigen beifügen.
- Beachten Sie, dass es innerhalb dieser Gegebenheiten zahlreiche Details gibt, die eine Mieterhöhung zu einer komplexen und vor allem fehlerträchtigen Angelegenheit machen können. Lassen Sie sich gegebenenfalls beraten.
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