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Vollmacht zur Kfz-Zulassung - bei einem Firmenwagen sollten Sie darauf achten

Inhaltsverzeichnis

Sie können eine Vollmacht erstellen.
Sie können eine Vollmacht erstellen.
Wer als Unternehmer seinen Angestellten einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, muss diesen bei der Kfz-Zulassung anmelden. Wollen Sie dies nicht selbst erledigen, so kann dies der Arbeitnehmer tun, wenn er eine Vollmacht hat und zusätzlich zu den anderen Unterlagen auch den Handelsregisterauszug und die Versicherungsbestätigung vorweist.

Was Sie benötigen

  • Vollmacht für den Mitarbeiter
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Versicherungsnachweis

Was die Vollmacht für die Kfz-Zulassung enthalten muss

  • Sie sollten wissen, dass eine andere Person nur dann die Kfz-Zulassung für Ihr Firmenauto veranlassen kann, wenn Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen.
  • Dieses Schreiben muss zwingend in Schriftform angefertigt sein.
  • Schreiben Sie in dieses Schreiben, wen Sie bevollmächtigen und für welchen Zeitraum diese Ermächtigung gilt. Wichtig ist auch, dass dieses Schreiben Ihre vollständigen Firmendaten enthält.
  • Zusätzlich müssen Sie in dem Schreiben die Zulassungsstelle ermächtigen den Mitarbeiter über Gebühren und eventuelle Auslagen in Kenntnis zu setzen.
  • Dieses Schreiben darf formlos sein und muss darüber hinaus keine weiteren Angaben enthalten.

Der Ablauf der Zulassung

  • Haben Sie jemandem eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung ausgestellt, so benötigt diese Person zusätzlich Ihre Gewerbeanmeldung in Kopie oder einen Handelsregisterauszug.
  • Darüber hinaus ist der Nachweis zu erbringen, dass das Fahrzeug versichert ist.
  • Beachten Sie, dass der Firmenwagen nur dann zugelassen wird, wenn Sie keine offenen Rückstände über andere Firmenautos haben, die über zehn Euro betragen.
  • Der Bevollmächtigte stellt dann einen Antrag bei der Behörde.
  • Das Antragsformular kann im Internet heruntergeladen oder bei der zuständigen Stelle abgeholt werden.
  • Die Behörde setzt dann die Versicherung in Kenntnis. Die Behörde identifiziert dann das Fahrzeug und stellt die Kennzeichen aus und stempelt die Kennzeichen ab. Sobald dies geschehen ist, dürfen Sie mit dem Firmenwagen völlig unproblematisch im Straßenverkehr fahren.
  • Die Kosten liegen bei ca. 26 Euro und werden von der Firma getragen.

Stand 01/2013

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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