Was Sie benötigen
- eVB-Nummer (Versicherung)
- Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung
- Evtl. Gewerbeschein
- Vollmacht
Überblick über die neuen Überführungskennzeichen
- Das zuerst beschriebene Kurzzeitkennzeichen ist das Überführungskennzeichen für Privatleute. Es hat auf der rechten Seite einen gelben Balken, in dem das Ablaufdatum mit Tag / Monat / Jahr eingetragen ist. Dieses Kennzeichen kann mit unterschiedlicher Gültigkeit beantragt werden und ist maximal 5 Tage gültig.
- Das rote Kennzeichen, das die meisten mit dem Begriff Überführungskennzeichen verbinden, ist heute nur noch für Firmen erhältlich. Diese müssen einen Antrag bei der Zulassungsstelle stellen und bekommen in der Regel ohne weitere Überprüfung ein rotes Kennzeichen ausgehändigt. Dieses Kennzeichen kann an verschiedenen Fahrzeugen angebracht werden, um Fahrzeuge zu überführen oder um Probefahren zu machen. Diese Kennzeichen werden in der Regel von Autohändlern genutzt und beginnen mit der Nummer 06.
- Das Ausfuhrkennzeichen benötigen Sie, wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen. Es hat rechts einen roten Balken, in dem das Datum vermerkt ist, bis zu dem das Fahrzeug im Ausland sein muss.
Notwendige Unterlagen für diese Kennzeichen
Da es in Deutschland eine Versicherungspflicht gibt, benötigen Sie grundsätzlich eine Bestätigung einer Versicherung (auch beim Überführungskennzeichen), dass Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
- Wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen, auch 5 - Tages - Kennzeichen beantragen wollen, benötigen Sie folgende Unterlagen: Eine eVB-Nummer von einem Kfz-Versicherer (diese ersetzt die früher übliche Deckungskarte), Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, wenn das Kennzeichen auf eine Firma ausgestellt werden soll einen Gewerbeschein und eine Vollmacht, wenn sie das Kennzeichen für eine andere Person holen.
- Händler, die ein rotes Kennzeichen beantragen, sprechen am besten zunächst mit der Versicherung, alles weitere regeln sie mit der Zulassungsstelle. Üblicherweise benötigen Sie folgende Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, ein polizeiliches Führungszeugnis, eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (vom Finanzamt) und einen Stellplatznachweis
- Für ein Auslandskennzeichen (Überführungskennzeichen ins Ausland) benötigen Sie Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder Abmeldebestätigung oder bei neuen Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Versicherungsbestätigung für das Ausland, Personalpapiere, Betätigung über die bestandene Hauptuntersuchung, Nummernschilder (bei zugelassenem Fahrzeug), bei einer Firma Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, Kontoverbindung (um die Kraftfahrzeugsteuer einzuziehen) bei einem inländischen Geldinstitut oder Geldinstitut mit inländischer Niederlassung. Es dürfen nur Fahrzeuge die eine Zulassungsbescheinigung Teil I und II haben ausgeführt werden; wenn diese noch nicht vorhanden ist, muss sie ausgestellt werden.
Wichtiges rund um Überführungskennzeichen
- Das rote Kennzeichen darf nur in Verbindung mit einem Heftchen, in das die Fahrzeugdaten des jeweils benutzen Fahrzeuges eingetragen werden, benutzt werden. Dieses Heftchen gibt es auf der Zulassungsstelle.
- Das 5 - Tages - Kennzeichen ist ein Überführungskennzeichen und darf nur für Probefahrten, Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort und für einen Vorführtermin beim TÜV oder anderen Prüfinstituten genutzt werden. Das Kennzeichen ist nicht im Ausland gültig (die Ausnahme ist innerhalb der EU),
- Wer ein Fahrzeug verkaufen möchte, kann sich einigen Ärger ersparen, wenn er das Fahrzeug abmeldet und dem Käufer mit einem Kurzzeitkennzeichen übergibt.
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