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Vollmacht hinterlassen bei Auslandsaufenthalt - das sollten Sie beachten

Hinterlassen Sie eine Vollmacht, wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt planen.
Hinterlassen Sie eine Vollmacht, wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt planen.
Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant und schon absehen kann, dass er dort nicht immer erreichbar sein wird, sollte es in Betracht ziehen, einer anderen Person eine Vollmacht zu hinterlassen. Hierbei müssen Sie jedoch auf einige rechtliche Aspekte achten.

So hinterlassen Sie eine Vollmacht und berücksichtigen alle nötigen Angaben

  • Wer jemand anderem eine Vollmacht ausstellen will, der muss darauf achten, dass der Bevollmächtigte 18 Jahre alt und somit voll geschäftsfähig ist.  
  • Jeder, der geschäftsfähig ist, darf und kann einen anderen bevollmächtigen. Minderjährigen ist dies jedoch nicht vorbehalten. Diese können von den Eltern vertreten werden. Die Eltern müssten dann der Bevollmächtigung des Kindes zustimmen, was zur Nichtigkeit führen würde. Daher ist dieser Fall ausgeschlossen.
  • Haben Sie jemanden bevollmächtigt, so darf diese Person Rechtsgeschäfte für Sie in Ihrem eigenen Namen vereinbaren.
  • Es ist durchaus sinnvoll, die Bevollmächtigung einzuschränken, zum Beispiel auf eine bestimmte Art oder Anzahl von Rechtsgeschäften.
  • Hinterlassen Sie schriftlich ein Formular, in dem Sie den Bevollmächtigten namentlich nennen und Ihren eigenen Namen nennen. Grenzen Sie dann in einem weiteren Satz den Umfang der Bevollmächtigung auf ein oder mehrere bestimmte Rechtsgeschäfte und einen festen Zeitraum ein. Legitimieren Sie die Willenserklärung, indem Sie diese unterzeichnen.
  • Händigen Sie das Formular dann entweder dem Bevollmächtigten oder dem Dritten - gegenüber dem sie gilt - aus, bevor Sie den Auslandsaufenthalt antreten.

So widerrufen Sie die Urkunde nach dem Auslandsaufenthalt

  • Wollen Sie die Vollmacht noch während Ihres Auslandsaufenthalts widerrufen, so erklären Sie dies schriftlich gegenüber dem Bevollmächtigten.
  • Fordern Sie dann die Urkunde von dem Bevollmächtigten zurück. So ist es völlig ausgeschlossen, dass er diese weiterhin verwendet.  
  • Sie können auch den Dritten auffordern, Ihnen die Urkunde zurückzugeben, falls Sie ihm diese ausgehändigt haben und ihm gegenüber widerrufen.
  • Wichtig ist, dass Sie den Widerruf gegen dieselbe Person richten, der Sie die Urkunde hinterlassen haben.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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