Man unterscheidet zwei Arten von Vollmacht
Sie können eine Vollmacht für ein Sparbuch für zwei Möglichkeiten erteilen.
- Sie erteilen dem Bevollmächtigten das Recht, über das Sparbuch sowohl zu Ihren Lebzeiten, als auch über Ihren Tod hinaus zu verfügen.
- Sie erteilen einer Person Ihres Vertrauens nur für Ihren Todesfall die Vollmacht, das Konto zu nutzen.
- In der Regel verwenden Banken Vordrucke für die Bestellung einer Vollmacht. Formlos aufgesetzte Schreiben mit den persönlichen Daten und der bestätigten Legitimation des Bevollmächtigten sind aber ebenso rechtsverbindlich. Der Prozess ist nur umständlicher.
- In beiden Fällen müssen Sie und der Bevollmächtigte mit gültigen Auweispapieren zu Ihrer Bank gehen.
- Entsprechend der gewünschten Art der Vollmacht wird das entsprechende Formular ausgefüllt und die Idendität des Bevollmächtigten geprüft.
Es gibt Sonderregelungen für ein Sparbuch
Ein Sparbuch ist juristisch gesehen ein "qualifiziertes Legitimationspapier". Das heißt, dass die Bank oder Sparkasse an jede Person, die das Sparbuch vorlegt, mit befreiender Wirkung auszahlen kann.
- Vor diesem Hintergrund wäre eine Vollmacht für ein Sparbuch gar nicht nötig.
- Glücklicherweise ist es aber üblich, dass die Banken und Sparkassen bei Vorlage eines Sparbuches durch eine unbekannte Person nachfassen, und die legitime Verfügung überprüfen.
- Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Dies muss auf schriftlichem Weg erfolgen. Sinnvoll ist es, wenn die Vollmacht nur zeitlich begrenzt sein soll. Gründe dafür können eine längere Auslandsreise oder ein Krankenhausaufenthalt sein.
- Grundsätzlich gilt, dass Sie eine Vollmacht nur für eine Person ausstellen sollten, die Ihr hundertprozentiges Vertrauen genießt. Ein möglicher Mißbrauch geht ausschließlich zu Ihren Lasten.
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