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Formlose Vollmacht - das ist zu beachten

Eine Vollmacht kann auch mündlich erteilt werden.
Eine Vollmacht kann auch mündlich erteilt werden.
Eine formlose Vollmacht ist schnell geschrieben. Allerdings sollte sich der Vollmachtgeber vorher genau darüber im Klaren sein, was er durch die Vollmacht geregelt wissen will und dies auch möglichst genau ausdrücken.

Die Erteilung einer Vollmacht kann sehr sinnvoll sein, insbesondere, um sichergehen zu können, dass eine Person des eigenen Vertrauens für einen handeln kann, wenn es die Umstände erfordern sollten. Eine Vollmacht kann darüber hinaus auch über den Tod gelten.

Eine formlose Vollmacht erteilen - Hinweise

  • Die grundsätzliche Regelung zur Vollmacht enthält § 167 BGB. Gem. § 167 Abs. 2 BGB braucht die Vollmacht nicht die Form zu haben, die für das Rechtsgeschäft gilt, das mit der Vollmacht für den Vollmachtgeber vorgenommen wird.
  • Grundsätzlich kann eine formlose Vollmacht auch mündlich erteilt werden, denn gem. § 167 Abs. 1 BGB erfolgt ihre Erteilung dadurch, dass der Bevollmächtigende dies dem Bevollmächtigten oder dem Dritten gegenüber, vor dem sich der Bevollmächtigende vertreten lassen will, erklärt.
  • Es empfiehlt sich allerdings, eine Vollmacht grundsätzlich nur schriftlich zu erteilen. Bei den meisten Rechtsgeschäften, beispielsweise bei Banken, verlangt das Gegenüber ohnehin eine schriftlich vorliegende Vollmacht bzw. den Beweis, dass eine Vollmacht gegeben ist, durch eine entsprechende Urkunde.
  • Wenn Sie eine formlose Vollmacht erteilen, sollten Sie nicht nur Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift unter der Vollmachtsurkunde nicht vergessen, sondern auch den Umfang der Bevollmächtigung genau umschreiben.

Den Umfang der Vertretungsmacht genau beschreiben

  • Eine Vollmacht können Sie beispielsweise als Generalvollmacht erteilen, wenn Sie sich in allen Angelegenheiten vertreten lassen wollen.
  • Sie können Sie jedoch auch auf einen Kreis von Rechtsgeschäften - beispielsweise Vermögensangelegenheiten oder auch nur Rechtsgeschäfte bei einer bestimmten Bank - beschränken.
  • Wenn Sie sie ganz eng formulieren, dann können Sie sie auch auf ein einzelnes Rechtsgeschäft beschränken, beispielsweise wenn Sie eine Vollmacht erteilen, damit ein Dritter für Sie eine bestimmte Sendung bei der Post abholen kann.
  • Zudem können Sie sie als Gesamtvollmacht erteilen, d. h., dass die Bevollmächtigten nur zusammen handeln können.

Eine formlose Vollmacht ist schnell erteilt. Beachten Sie jedoch, dass viele Dritte - wie zum Beispiel manche Banken - Formulare bereithalten, mit denen Sie eindeutig umschriebene Vollmachten erteilen können. 

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