So hinterlegen Sie die Vollmacht bei der Bank
- Zuerst sollten Sie überlegen, was Sie rechtlich regeln wollen. Wollen Sie, dass Ihr Ehepartner nach dem Tod über Ihr Konto verfügt, so benötigen Sie eine Bankvollmacht für den Todesfall. Wollen Sie, dass Ihr Ehepartner zu Lebzeiten über Ihr Konto verfügt, so können Sie ihm eine Bankvollmacht ausstellen oder ein Gemeinschaftskonto führen. Für diesen Fall ist es Alltagstauglicher, ein Gemeinschaftskonto zu führen. Hat Ihr Ehepartner nur eine Vollmacht, so muss er sich bei jedem Bankgeschäft mit einem Personalausweis oder Reisepass legitimieren. Entscheiden Sie, was für Sie und Ihren Ehepartner am Sinnvollsten ist.
- Wenden Sie sich nun an Ihre Bank.
- Vereinbaren Sie mit Ihrem Ehepartner und Ihrem zuständigen Banksachbearbeiter einen Beratungstermin zum Thema Vollmacht.
- Nun wird eine Bankvollmacht für Ihren Ehepartner ausgestellt, die Sie unterzeichnen müssen.
- Bewahren Sie die Bankvollmacht gut auf.
- Sie können die Vollmacht jederzeit wieder entziehen. Dies ist sinnvoll, wenn Sie sich scheiden lassen wollen oder aus anderen Gründen lieber alleine über Ihr Konto verfügen möchten.
Wissenswertes über die Vollmachtarten
- Beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Bankvollmachten gibt.
- Die Vollmacht für den Todesfall regelt, dass Ihr Ehepartner bzw. ein beliebiger anderer Bevollmächtigter nach Ihrem Todesfall über Ihr Konto verfügen kann. Bevor Sie sterben, kann der Bevollmächtigte nicht über Ihr Konto verfügen.
- Es gibt auch eine Vollmacht, bei der Ihr Ehepartner zu Lebzeiten über Ihr Konto verfügen kann. Hierzu muss er sich jedoch mit seinem Ausweis legitimieren.
Sie können eine Bankvollmacht bei jeder beliebigen Bank für Ihren Ehepartner erstellen lassen.
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