Die Art der Bankvollmacht ist entscheidend
- Unabhängig davon, ob Sie eine Bankvollmacht für Ihren Ehepartner oder eine andere Person erteilen wollen und ob das bei der Deutsche Bank oder einem anderen Kreditinstitut geschieht, ist die Art der Vollmacht entscheidend.
- Zum einen gibt es die Bankvollmacht für den Todesfall. Das bedeutet, dass zu Ihren Lebzeiten niemand über Ihre Konten und Depots verfügen darf.
- Die Vollmacht greift erst mit dem Todesfall. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass eventuelle Zahlungen und notwendige Verfügungen weiterhin getätigt werden können.
- Die andere Vollmacht ermöglicht es der bevollmächtigten Person, bereits zu Ihren Lebzeiten über Ihre Konten und Depots verfügen zu können, als ob es die eigenen wären. Auch hier unterscheiden sich die Deutsche Bank PGK AG und die Deutsche Bank AG nicht von ihren Mitbewerbern.
Die Deutsche Bank ist zweigeteilt
- Bei der Einrichtung einer Bankvollmacht ist die Vorgehensweise bei der Deutsche Bank PGK AG und der Deutsche Bank AG identisch. Der Unterschied in der Namensgebung basiert auf dem Umstand, dass die "PGK" das Breitengeschäft betreibt, die Deutsche Bank AG das Invesment und Private Wealth.
- Gleich, welche Bankvollmacht Sie erteilen möchten, Ihr Ehepartner und Sie müssen persönlich eine Filiale aufsuchen. Sollte Ihr Ehepartner kein Kunde der Bank sein, muss er sich durch einen gültigen Personalausweis legitimieren. Führerschein oder Reisepass sind nicht ausreichend.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es bei Ehepartnern sinnvoller ist, Konten und Depots als Gemeinschaftskonten zu führen, als eine Bankvollmacht auszustellen.
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