Damit ein Stück Land Baugrundstück genannt werden kann, muss es über eine gesicherte Erschließung verfügen. Als potenzieller Grundstückskäufer sollten Sie wissen, was 'voll', 'teilweise' oder 'normal erschlossen' bedeutet.
Voll erschlossenes Baugrundstück kaufen
Die Erlaubnis für ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben erhalten Sie nur bei einer gesicherten Erschließung des Grundstücks. Das sieht das Planungsrecht ausdrücklich so vor.
- Im Baugesetzbuch ist genau definiert, wann ein Baugrundstück als erschlossen gilt. Demnach muss eine Anbindung an das öffentliche Straßennetz vorhanden und die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser gewährleistet sein. Fehlt ein Anschluss, ist das Bauland nur teilerschlossen. Bevor Sie die Baugenehmigung bekommen, müssen Sie für eine Erschließung gemäß der gesetzlichen Vorgaben sorgen. Bezahlen müssen Sie das Verlegen der Anschlüsse oder eine Straßenanbindung natürlich auch.
- Für den Kauf eines voll erschlossenen Grundstückes spricht, dass die einzelnen Versorgungsmedien bis an die Grundstücksgrenze herangeführt sind und nicht lediglich am Grundstück vorbeiführen. Erschlossen ist ein Baugrundstück je nach Gemeinde auch dann, wenn Anschlüsse 100 oder 150 Meter entfernt anliegen.
- Ein voll erschlossenes Baugrundstück bedeutet nicht, dass sich alle Versorgungsanschlüsse dort befinden, wo Sie sie beim Hausbau benötigt werden. Lediglich bei Umnutzung größer Bauflächen, die gemeinschaftlich in Parzellen aufgeteilt werden, können Sie durch eine bereits optimierte Verlegung der Versorgungsanschlüsse und zusätzlicher Anschlüsse beispielsweise für Telekommunikation (Telefon, Internet, Kabel-TV), Gas oder Fernwärme bei den Baukosten sparen. Die andere Seite ist, dass Sie am Ende Kosten am Bau sparen, jedoch beim Erwerb entsprechend mehr bezahlen müssen.
- Prüfen Sie vor dem Kauf genau, was zum Baugrundstück gehört und welche Kosten (Anschlusskosten) noch auf Sie zukommen. Erschließungskosten müssen bei einem komplett erschlossenen Baugrundstück bereits im Kaufpreis enthalten sein und dürfen nicht zu einem späteren Zeitpunkt anfallen.
Der Eigentümer des Grundstückes zahlt für die öffentliche Erschließung
Selbst bei einem vermeintlich voll erschlossenen Grundstück sollten Sie sich nicht zu sicher fühlen. Es kommt durchaus vor, dass die Gemeinde die Erschließungskosten erst Jahre später berechnet.
- Vor allem in Neubaugebieten warten die Behörden mit dem Bau von Straßen und dem Anlegen von Grünanlagen, bis die Bebauung abgeschlossen ist. Die Rechnung erhalten Sie als aktueller Eigentümer eines Grundstücks. Das kann auch einige Jahre später noch passieren.
- Fragen Sie besser vor der Kaufentscheidung bei der Gemeinde nach, ob die Erschließungskosten bereits eingezogen wurden und ob in näherer Zukunft weitere Straßenmaßnahmen, wie die Erneuerung von Fußwegen oder der Bau von Radwegen, geplant sind.
Zum Kaufvertrag lassen Sie sich den Stand der Erschließung bestätigen. Der Grundstücksverkäufer sollten Ihnen zudem alle Unterlagen über Versorgungsanschlüsse aushändigen. Auskunft über Versorgungsleitungen erhalten Sie beim Blick in den Bebauungsplan oder in der Baubehörde.
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