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Verzichtserklärung bei Rufnummernmitnahme - so machen Sie es richtig

Nehmen Sie Ihre Rufnummer doch einfach mit, indem Sie vorab eine Verzichtserklärung ausfüllen.
Nehmen Sie Ihre Rufnummer doch einfach mit, indem Sie vorab eine Verzichtserklärung ausfüllen.
Haben Sie vor Ihren Mobilfunkvertrag zu wechseln, wollen aber für Ihre Freunde und Geschäftspartner weiterhin erreichbar bleiben? Das geht ganz einfach. Sie müssen vorab nur ein paar Hinweise beachten und eine Verzichtserklärung ausfüllen.

Was Sie benötigen

  • Rufnummer
  • Handyvertrag

Haben Sie vor Ihren Mobilfunkvertrag zu wechseln, wollen aber für Ihre Freunde und Geschäftspartner weiterhin erreichbar bleiben? Das geht ganz einfach. Sie müssen vorab nur ein paar Hinweise beachten.

So erstellen Sie eine Verzichtserklärung

  • Ihr Vertrag mit dem ehemaligen Handyanbieter sollte bald ablaufen. Kündigen Sie ihn schriftlich und fristgemäß und lassen sich die Kündigung bestätigen. Sie können übrigens auch Ihre Nummer mitnehmen, wenn Sie ein Prepaidkunde sind. Als Prepaidkunde müssen Sie eine Verzichtserklärung unterschreiben. Sie müssen dann Ihr eventuell per SIM-Lock verriegeltes Handy entsperren lassen, damit Sie frei die neue Karte verwenden können.
  • Wenden Sie sich an Ihren Prepaidanbieter und lassen sich eine Verzichtserklärung zuschicken. Füllen Sie die Verzichtserklärung aus. Schicken Sie die Verzichtserklärung und die Kündigungsbestätigung an Ihren Anbieter.
  • Sie können nun frühestens 123 Tage vor Vertragsende beantragen, dass Ihre Telefonnummer, inklusive der netzinternen Mailbox portiert wird. Die Mitnahme kann allerdings nicht wirksam werden, bevor Ihr Vertrag endet.
  • Nun wird Ihre Rufnummermitnahme in Kürze abgeschlossen, sobald Ihr neuer Vertrag beginnt. Üblicherweise wird die neue Nummer nachts oder früh morgens freigeschaltet.
  • Für die Rufnummermitnahme wird üblicherweise von Ihrem bisherigen Mobilfunkanbieter eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr darf nicht höher als 30,72 € sein (Stand: Januar 2011).




 

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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