Hinweise zum Umgang mit Fundsachen bei der Bahn
- Wie oft lassen Reisende etwas liegen und bemerken es nicht einmal? Melden sich diejenigen nach vier Wochen nicht, werden die Gegenstände durch die Deutsche Bahn versteigert.
- Diese Versteigerungen finden in der Regel jeden Donnerstag (außer an Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) im Zentralen Fundbüro der Deutschen Bahn statt (DB Station & Service AG, Zentrales Fundbüro, Döppersberg 37, Wuppertal, Gleis 1 in Höhe von Abschnitt B).
- Versteigerungen außerhalb des Fundbüros finden in unregelmäßigen Zeitpunkten in unterschiedlichen Städten Deutschlands statt. Diese werden kurz bevor in dem Ort angekündigt, in dem sie stattfinden. Teilnehmen kann jeder Geschäftsfähige ohne Voranmeldung.
An der Versteigerung teilnehmen
- Jeder Geschäftsfähige, der sich zum Zeitpunkt der Versteigerung im Fundbüro einfindet, darf an der Versteigerung der Bahn teilnehmen.
- Wie bei jeder Auktion wird auch hier der betreffende Gegenstand kurz vorgestellt. Der Bieter mit dem höchsten Angebot nach dreimaligem Aufruf des Gebotes erhält den Zuschlag. Dabei muss der Angebotswert über dem von Sachverständigen geschätzten Wert liegen.
- Derjenige, der den Zuschlag erhalten hat, muss sofort den Gegenstand bezahlen. Erst dann erhält der Ersteigerer den gekauften Gegenstand. Holt dieser sich nicht das Ersteigerte ab, wird dieses erneut versteigert. Der erste Ersteigerer wird dann nicht mehr zur Auktion zugelassen.
- Auf der Homepage der Deutschen Bahn finden Interessierte unter dem Punkt „Service“ die aktuellen Termine für allgemeine Auktionen und Versteigerungen von Fahrrädern.
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