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VEBEG-Versteigerung - so nehmen Sie teil

Online-Auktionen bei VEBEG lohnen sich.
Online-Auktionen bei VEBEG lohnen sich.
Das Verwertungsunternehmen des Bundes (VEBEG) veranstaltet regelmäßig Auktionen über Gegenstände, die aus den Beständen des Bundes, der Kommunen, Länder und der Bundeswehr stammen. An der Versteigerung kann jede geschäftsfähige Person teilnehmen.

An der VEBEG-Auktion teilnehmen

  • Das Verwertungsunternehmen des Bundes versteigert regelmäßig ausgesonderte und überschüssige Artikel des Bundes, der Länder, Kommunen und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen.
  • Wenn Sie an der VEBEG-Versteigerung teilnehmen möchten, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein.
  • Erfüllen Sie diese Bedingungen, gehen Sie auf der Homepage des Verwertungsunternehmens auf "Jetzt registrieren".
  • Es öffnet sich ein neues Fenster, in dem ein Formular erscheint, in dem Sie Ihre persönlichen Daten, die Zugangsdaten und Ihre E-Mail-Adresse eingeben. Wenn Sie Unternehmer sind, müssen Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben.
  • Nachdem Sie das Formular vollständig ausgefüllt haben, schließen Sie Ihre Registrierung mit "Registrierung bestätigen" ab.
  • Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link an Ihre E-Mail-Adresse. So verifizieren Sie Ihren Account. Danach erhalten Sie einen Registrierungscode, den Sie in dem dafür vorgesehenen Feld eingeben.
  • Sie können nun mitbieten und Gegenstände ersteigern.

So läuft die Versteigerung ab

  1. Wenn Sie an der VEBEG-Versteigerung teilnehmen möchten, müssen Sie sich einloggen.
  2. Gehen Sie dann auf "Alle Ausschreibungen". Es erscheint eine Übersicht der Kategorien.
  3. Suchen Sie sich Ihre Kategorie aus und schauen Sie sich die Angebote an. Wenn Ihnen ein Angebot zusagt, klicken Sie es an. Sie sehen nun das detaillierte Angebot.
  4. Sagt es Ihnen zu, können Sie "Direkt bieten" oder es "In den Warenkorb legen".
  5. Sie können später aus dem Warenkorb direkt bieten. Dort geben Sie Ihr Gebot ein.
  6. Bestätigen Sie Ihr Gebot mit "Weiter". Nach Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Bundesdatengesetzes können Sie das Gebot verbindlich abschicken.
  7. Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung Ihres Gebotes.
helpster.de Autor:in
Diana Kossack
Diana KossackIm Bereich Schule gibt Diana ihr Wissen aus Ihrem Studium der Germanistik, Romanistik und Journalismus weiter. Außerdem schreibt die Autorin regelmäßig über Beruf & Karriere und gibt auch bei uns zahlreiche Tipps & Tricks weiter.
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