Wenn Sie als Autofahrer zweimal hintereinander geblitzt wurden, argumentieren Juristen mit den Begriffen Fortsetzungszusammenhang, Tateinheit und Tatmehrheit. Es wird also juristisch.
Zweimal begründet keinen Fortsetzungszusammenhang
- § 20 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) stellt klar, dass bei der Verwirkung mehrerer Geldbußen, jede Einzelne festgesetzt wird. Früher war es so, dass bei mehreren in einem zeitlichen Zusammenhang begangenen Ordnungswidrigkeiten (wenn Sie beispielsweise zweimal hintereinander geblitzt wurden), eine fortgesetzte Handlung angenommen wurde. Sie wurden dann auf nur einmal bestraft.
- Der Bundesgerichtshof hat diese Konstruktion des Fortsetzungszusammenhangs aber aufgegeben, sodass jetzt eine tatmehrheitliche Begehung angenommen wird. Sie werden also zweimal bestraft. Grund ist, dass keine natürliche und keine rechtliche Handlungseinheit mehr gegeben ist. Bei Tatmehrheit wird für jede Ordnungswidrigkeit eine gesonderte Geldbuße festgesetzt (§ 20 OWiG).
Hintereinander bedingt zeitlichen und örtlichen Zusammenhang
- Tateinheit und somit nur eine einzelne Ordnungswidrigkeit kann anzunehmen sein, wenn Ihre Vergehen in einem so engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang stehen, dass der gesamte Vorgang für einen objektiven Beobachter als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint. Es kommt also darauf an, unter welchen Umständen Sie zweimal hintereinander geblitzt wurden. Es dürfte eher unwahrscheinlich sein, dass auf einer kurzen Wegstrecke zwei Blitzer hintereinander aufgestellt waren. Die Polizei kennt diese Rechtssprechung nämlich auch.
- Liegt zwischen den einzelnen Geschwindigkeitsübertretungen ein nicht unerheblicher zeitlicher Abstand, liegt immer Tatmehrheit vor. Dies gilt auch, wenn die einzelnen Geschwindigkeitsüberschreitungen örtlich auseinanderliegen oder gar durch Anhaltevorgänge unterbrochen sind.
Wurden Sie geblitzt, gehen Sie zum Anwalt
- Da es Ihnen als Laie kaum möglich sein wird, diese Aspekte zu unterscheiden, sollten Sie unbedingt frühzeitig (wenn Sie den Anhörungsbogen oder gar den Bußgeldbescheid erhalten) einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Ihr Rechtsanwalt kann dann Akteneinsicht bei der Behörde nehmen und nachvollziehen, was genau passiert ist.
- Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, müssen Sie die Frist für den Einspruch unbedingt wahren. Sonst wird er rechtskräftig. Dies kann die Einziehung Ihres Führerscheins zur Folge haben.
- Es ist dann Sache Ihres Verteidigers, zu prüfen, ob im Einzelfall bei mehreren im Bußgeldbescheid aufgezählten Einzeltaten in Wirklichkeit doch noch ein tateinheitliches Handeln vorgelegen hat und Sie möglicherweise mit einer Geldbuße davonkommen.
- Umgekehrt kann es für Sie von Vorteil sein, mehrere Bußgeldbescheide oder Verwarnungen wegen ein und derselben Tat zu akzeptieren. Würden Sie nämlich darauf drängen, dass in Wirklichkeit nur ein einziges Vergehen vorgelegen habe, würden Sie zwar nur einmal verurteilt, allerdings unter Umständen mit einer wesentlich höheren Buße belastet, die für Sie nachteiliger sein kann als die Verurteilung in beiden Einzelfällen für sich gesehen.
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