Die Verjährungsfrist beträgt für Rechnungen drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Ihre Forderung entstanden ist.
Verjährungsfristen enden an Silvester
- Falsch ist der Glaube, sie beginne bereits mit dem Zeitpunkt der Forderungsentstehung oder der Rechnungserstellung.
- Haben Sie also am 22.7.2008 eine Rechnung erstellt, begann die Verjährungsfrist am 1.1.2009 zu laufen und endet nunmehr zum 31.12.2011. Am 1.1.2012 tritt dann die Verjährung ein. Sie können Ihre Forderung nicht mehr geltend machen. Sie ist wertlos. Ihr Schuldner darf die Zahlung verweigern und sich auf den Eintritt der Verjährung berufen.
- Um Ihre Forderung also nicht zu verlieren, müssen Sie handeln. Dazu bestehen mehrere Möglichkeiten.
- Sie können die Verjährung stoppen. Das Gesetz spricht von hemmen. Die Verjährung wird gehemmt, indem Sie bei Gericht eine Klage einreichen oder den Erlass eines Mahnbescheides beantragen.
- Wichtig ist, dass Sie Ihrerseits alles tun, damit das Gericht die Klage oder den Mahnbescheid Ihrem Schuldner zustellen kann. Sie müssen also die Klage oder den Mahnbescheid ordnungsgemäß formulieren und beim zuständigen Gericht einreichen.
- Wesentlich ist, dass Sie die dabei anfallenden Gerichtsgebühren bei der Gerichtskasse einzahlen. Ohne Gebührenzahlung wird das Gericht nicht tätig. Haben Sie gezahlt, stellt das Gericht zu und die Verjährung wird gehemmt.
- Warten Sie keinesfalls bis Silvester, um einen Mahnbescheid zu beantragen. Die Gerichtskasse ist dann meist geschlossen.
- Sie können Ihren Wunsch auf Klageerhebung oder Erlass eines Mahnbescheides auch dem Rechtspfleger beim Amtsgericht vortragen. Er wird Sie, sofern der Sachverhalt einfach gelagert ist, unterstützen.
Verlangen Sie Teilzahlungen auf Ihre Rechnungen
- Die Verjährungsfristen können bei Rechnungen außerdem dadurch gehemmt werden, dass Sie mit dem Schuldner Verhandlungen über Ihre Forderung führen. Die Hemmung läuft dabei so lange, bis eine Partei die Verhandlungen verweigert.
- Schwierig ist dabei, dass Sie gegebenenfalls die Verhandlungssituation beweisen müssen. Dazu benötigen Sie Schriftverkehr oder Zeugen. Sicherer ist, wenn Sie zumindest einen Mahnbescheid beantragen.
- Eine weitere Möglichkeit, die Verjährungsfristen bei Rechnungen aufzuschieben, besteht darin, dass Ihr Schuldner Ihre Forderung durch eine Abschlagszahlung, Zinszahlung, oder Leistung einer Sicherheit anerkennt. In diesen Fällen beginnen die Verjährungsfristen ab dem Tag der Anerkennung wieder von Neuem zu laufen.
- Sie tun also gut daran, wenn Sie Ihren Schuldner zu einer entsprechenden Handlung veranlassen und sich die Kosten für eine gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderung ersparen.
Weiterlesen:
- Verjährungsfristen für Rechnungen - im Privat-Bereich sollten Sie auf Folgendes achten
- Verjährungsfristen bei Rechnungen unter Kaufleuten - Informatives
- Verjährungsfristen bei Handwerkerrechnungen - darauf sollten Sie achten
- Verjährungsfrist von Rechnungen - was für Kaufleute wissenswert ist
- Übersicht: Alles zum Thema Banken & Zahlungsverkehr
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?