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Verein - so machen Sie die Steuererklärung richtig

Die Steuererklärung für den Verein sollte von einem Steuerberater geprüft werden.
Die Steuererklärung für den Verein sollte von einem Steuerberater geprüft werden.
Außer dem Steuerberater, der dafür bezahlt wird, gibt es wohl kaum einen Menschen, der gerne die Steuererklärung macht. Doch auch wenn es noch so lästig ist- was sein muss, muss sein, sodass auch der größte Drückeberger auf kurz oder lang nicht um die Steuererklärung herum kommt. Dabei scheinen Vorsitzende eines Vereins mit dem unangenehmen Steuerausgleich sogar doppelt belastet, denn auch ein Verein ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wie Sie die nächste Steuererklärung für den Verein richtig machen, erfahren Sie hier.

Erläuterungen zur Vereinssteuererklärung

  • Mit der Steuererklärung für Vereine überprüft das Finanzamt in erster Linie, ob die Körperschaft die Vorraussetzungen für eine Steuervergünstigung wegen Gemeinnützigkeit erfüllt. Dabei gilt die Aufmerksamkeit des Finanzamtes vor allem der wirtschaftlichen Betätigung eines Vereins. Ist deren Durchschnitt über das Jahr nämlich zu hoch, setzt das Amt trotz Steuervergünstigungen Steuer für die Einnahmen der Körperschaft fest.
  • Meist handelt es sich bei der Steuererklärung für den Verein nicht um eine jährliche Körperschaftsprüfung durch das Finanzamt, sodass die nötigen Dokumente im Normalfall erst alle 3 Jahre beim Amt eingehen müssen. Dabei bezieht sich die Steuererklärung der Körperschaft jedoch trotzdem auf den gesamten ungeprüften Zeitraum, der Schwerpunkt aber liegt  auf dem letzten Jahr. Steuererklärungsvordrucke sind demnach nur für die gerade vergangenen 12 Monate einzureichen. Stellt das Finanzamt bei der Prüfung fest, dass tatsächlich Steuern festzusetzen sind, wird es Sie als Vereinsleiter um weitere detaillierte Steuererklärungen bitten.
  • Bei jeder Erklärung muss zunächst zwischen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb unterschieden werden, weil das Finanzamt die beiden Bereiche steuerunterschiedlich behandelt. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist Ihr Verein dann, wenn wirtschaftliche Vorteile durch die Körperschaft erzielt werden, während ein Zweckbetrieb seine Einnahmen allumfassend in die Verwirklichung der in der Vereinssatzung festgeschriebenen Ziele investiert. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist dann steuerbegünstigt, wenn sein Umsatz jährlich weniger als 35.000 Euro inklusive Umsatzsteuer umfasst.
  • Ein weiteres steuerunterschiedliches Differenzierungsmerkmal bezieht sich auf die Art der Körperschaft. So werden Sportvereine durch andere Kriterien versteuert als Vereine, die mildtätigen Zwecken unterliegen und somit andere selbstlos unterstützen. Auch Wohlfahrtsvereine, die sich um Notleidende kümmern, betreffen andere Standards als Krankenhäuser. Diese Unterscheidung spielt vor allem für abzugebende Dokumente eine Rolle.
  • Spezielle Regelungen bezüglich der Steuer existieren für Rücklagen von Vereinen. Dabei müssen alle Ersparnisse zeitnah einen Zweck erfüllen, der mit der Vereinssatzung oder –instandhaltung zusammenhängt, um steuerfrei zu sein. Zustiftungen, Erbe wie auch Spendenaufrufs- und Sachzuwendungen werden vom Finanzamt grundsätzlich nicht versteuert. Ein Verein, der sich im Gründungsjahr bzw. den nächsten 2 Folgejahren befindet, darf seinem Vermögen generell alle Einnahmen und Überschüsse zuführen.

Dokumente für die Steuererklärung von einem Verein

  • Um die Steuererklärung für den Verein richtig zu machen, bieten sich Ihnen vor allem im Internet Möglichkeiten, die nötigen Dokumente zu downloaden. So finden Sie im Netz schnell Vordrucke für Spendenbescheinigungen und andere vereinssteuerbezogene Unterlagen. In erster Line benötigen Sie den Vordruck für einen Körperschaftssteuerbescheid (Gem1), aus dem sich durch Erläuterungen zu Gewerbe- und Körperschaftssteuer die Gemeinnützigkeit des Vereines ergibt.
  • Wie für jede Steuererklärung üblich, müssen Sie schließlich auch für die Körperschaftssteuererklärung Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen oder in einer Überschussermittlung die Bilanz von Gewinnen und Verlusten des Vereins deutlich machen. Auch Kassenberichte sowie Sitzungsprotokolle und Tätigkeitsberichte können dem Finanzamt bei der Überprüfung hilfreich sein.
  • Besondere Dokumente, die nicht von jedem Verein eingereicht werden müssen, sind vor allem die Nichtveranlagungsbescheinigung gegen den Abgeltungssteuereinbehalt (NV 2A oder 3A Antrag) für Sportvereine und die Anlage EÜR, die nur abzugeben ist, wenn die Vereinseinnahmen über dem Freibetrag von 35.000 Euro liegen.

Letztendlich ist die Steuererklärung wohl auch mit dem nötigen Grundwissen noch lästig. Und hier kommt wieder der Steuerberater ins Spiel - der wird sich im Gegensatz zu Ihnen nämlich gerne an die Steuererklärung für den Verein machen.

helpster.de Autor:in
Sima Moussavian
Sima MoussavianFür Sima liegt die Schule noch nicht weit zurück. Sie erinnert sich noch gut an die Inhalte. In ihrer Freizeit lernt Sima gerne neues und probiert sich dabei auch im Heimwerken.
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