Ein abgelaufener Erste-Hilfe-Kasten zieht nicht zwingend eine Strafe nach sich
- § 35 h Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) besagt, dass in jedem Kraftfahrzeug - ausgenommen Motorräder - ein Verbandskasten mitgeführt werden muss. Diese Kästen haben ein Ablaufdatum, das außen aufgedruckt ist.
- In der DIN-Norm 13164 ist der Inhalt des Kastens festgelegt. Allerdings steht hier nichts über ein Verfallsdatum. Strafen bzw. Bußgelder wegen abgelaufener Erste-Hilfe-Kästen sind also nicht durch das Gesetz begründet und daher umstritten.
- Es klingt auf den ersten Eindruck wie Geldmacherei, ist es aber nicht. Denn die Gefahr bei der Verwendung abgelaufener Pflaster ist zum Beispiel, dass sie nicht mehr gut kleben. Der Kleber wird einfach mit der Zeit unbrauchbar.
- Da auch die Plastikverpackungen der Mullbinden etc. mit den Jahren porös werden können, ist die Sterilität der Verbandsmaterialien nicht mehr gesichert, die bei der Versorgung von offenen Wunden zwingend notwendig ist.
- Ersatz erhalten Sie normalerweise für unter zehn Euro zum Beispiel bei eBay. Die Investition in einen neuen Kasten hält sich also in Grenzen.
So können Sie den Inhalt des alten Verbandskastens sinnvoll nutzen
- Stellen Sie den abgelaufenen Verbandskasten bei sich zu Hause auf. Die enthaltenen Materialien sind zumindest noch geeignet, um im Notfall eine Wunde schnell zu versorgen.
- Haben Sie eine Band oder sind in einem Verein? Auch dort ist solch ein Verbandskasten besser als keiner.
- Die in jedem Kasten enthaltene Wärmedecke können Sie sogar zum Basteln verwenden. Sie ist extrem dünn und lässt sich schön in Formen schneiden. Basteln Sie zum Beispiel zu Weihnachten daraus Beklebungen für Pappsterne oder zu Osten für leer geblasene Ostereier.
- Oder lassen Sie die Wärmedecke im Auto, falls Sie einmal im Winter in einen Stau auf der Autobahn geraten.
- Sie können den abgelaufenen Inhalt auch an Kindergärten, Schulen und Organisationen abgeben, die Erste Hilfe lehren.
Sie tun gut daran, den Kasten nach Erreichen des Verfallsdatums auszutauschen, auch wenn es nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. So ersparen Sie sich Diskussionen mit der Polizei über eine eventuelle Strafe und sind auf der sicheren Seite, was die Sterilität angeht.
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