Ist bei Ihrem Anhänger der TÜV abgelaufen und geraten Sie in eine Polizeikontrolle, gelten in der Regel die gleichen Vorschriften wie für Autos. Je nachdem, wie lange Sie den TÜV überzogen haben, müssen Sie ein Bußgeld bezahlen und bekommen mitunter auch Punkte in Flensburg. Haben Sie den Anhänger mehrere Jahre nicht genutzt, wie es häufig bei Wohnwagen der Fall ist, und möchten Sie nun wieder eine Reise machen, gelten für die Fahrt zum TÜV im Prinzip die gleichen Vorschriften. Sie können jedoch auf die Kulanz der Verkehrspolizisten hoffen.
Wenn der TÜV beim Anhänger schon lange abgelaufen ist
- Haben Sie beispielsweise einen Wohnwagen, der zugelassen und auf einem privaten Grundstück oder einem Campingplatz abgestellt ist, müssen Sie nicht zwingend alle zwei Jahre zum TÜV fahren. Die Hauptuntersuchung benötigen Sie nur für den Betrieb des Wagens im Straßenverkehr.
- Gleiches gilt für andere Anhänger, die auf Privatgrundstücken abgestellt sind. Niemand wird Sie hier nach einem TÜV fragen.
- Ist der TÜV schon mehrere Jahre abgelaufen und planen Sie, das Fahrzeug wieder zu benutzen, müssen Sie den Weg zur Werkstatt hinter sich bringen. Hier sind Sie auf Kulanz angewiesen, denn besondere Vorschriften oder Ausnahmen gibt es offiziell nicht.
Bereiten Sie die Fahrt zum TÜV gut vor
- Rufen Sie zunächst die Polizei an und berichten Sie von Ihrem Vorhaben. In den allermeisten Fällen werden Sie die Auskunft bekommen, dass Sie den Hänger überführen können und dies bei einer Kontrolle angeben müssen. Wichtig ist, dass der Anhänger zugelassen ist und dass Sie die Steuern und die Haftpflichtversicherung bezahlt haben.
- Rufen Sie auch beim TÜV an und lassen Sie sich einen Termin geben. Ist dies nicht möglich, kündigen Sie Ihr Kommen innerhalb der nächsten Stunde an. So können Sie im Falle einer Kontrolle durch die Bestätigung der Prüfstelle nachweisen, dass Sie wirklich auf dem Weg zur Hauptuntersuchung sind.
Sollten Sie auf einen inkulanten Polizisten stoßen, können Sie auch Widerspruch einlegen. Im Nachhinein können Sie durch die Hauptuntersuchung gut nachweisen, dass Sie wirklich zum TÜV gefahren sind.
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