Was Sie benötigen
- Einkommensnachweis
- Antrag
Unterschiedliche Förderregelungen beim Urlaubsgeld für Großfamilien
- Je nach Bundesland sind verschiedene Richtlinien der Förderung durch Urlaubsgeld für Großfamilien gültig. Gefördert wird Urlaub in Deutschland in gemeinnützigen Einrichtungen, es sollte unbedingt vor der Buchung abgefragt werden, ob das gewählte Objekt förderfähig ist.
- Meist wird auf der Website des Urlaubsobjektes eine Information zum Urlaubsgeld für Großfamilien, für Alleinerziehende und Reisende mit behinderten Kindern gegeben. Genaue Tabellen mit den Angaben zu den einzelnen Ländern findet man dort. Wenn eine solche Auskunft nicht im Internet zu finden ist, ruft man den verantwortlichen Servicemitarbeiter an.
Antrag auf Urlaubsförderung stellen
- Auch wenn man ein förderfähiges Objekt gefunden hat und in die Richtlinien der Förderung mit dem Familieneinkommen passt, sollte man mit dem Fördergeld nicht planen. Manchmal sind die Kassen leer, wenn viele Familien Urlaubsgeld für Großfamilien beantragt haben, es ist nur ein begrenzter Etat vorhanden. Eine Vorfinanzierung des Urlaubs ist üblich, die Auszahlung der Förderung meist erst Monate nach dem Urlaub möglich.
- Im Diakonischen Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche, über die Arbeiterwohlfahrt, oder andere soziale Einrichtungen sind die Anträge zu stellen. Dazu benötigt man sämtliche Einkommensnachweise der Familie, auch einen Kindergeldnachweis und Nachweise über andere staatliche Zuschüsse. Eine Berechnung der zu erwartenden Förderung kann der dortige Mitarbeiter gewährleisten. Der Antrag muss unbedingt vor Antritt des Urlaubes gestellt werden.
- Das Formular am Urlaubsort gegenzeichnen lassen
- Für die Bestätigung der Antragstellung und die Richtigkeit der Angaben zum Familieneinkommen wird ein Vertrag unterschrieben, der alle Bedingungen und Daten festhält. Ein Exemplar bekommt dabei der Antragsteller, eines wird unterzeichnet an die soziale Einrichtung zurückgeschickt.
- Ganz wichtig ist für die Auszahlung beim Urlaubsgeld für Großfamilien das Formular für die Bestätigung der Reisedauer und der teilnehmenden Personen. Es darf nicht vergessen werden, am Besten packt man es zuerst in den Koffer zu den Reisepapieren. Diese Bestätigung lässt man am Ende des Aufenthaltes vom Servicemitarbeiter abstempeln und unterzeichnen und gibt es in der sozialen Einrichtung am Heimatort ab. Mit etwas Glück kann man der Auszahlung des Zuschusses nach einiger Zeit entgegensehen.
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