Kindergartengeld zahlt das Jugendamt
Kindergartenplätze sind in Deutschland immer noch nicht kostenfrei, obwohl Kinder nachweislich einen hohen Nutzen vom Besuch eines Kindergartens haben. Um trotzdem allen Kindern die Möglichkeit zu geben, eine solche Tageseinrichtung zu besuchen, wurde gesetzlich festgelegt, dass die Gebühren von der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise übernommen werden können. Die gesetzliche Grundlage findet sich im SGB VIII wieder.
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Wie hoch der Zuschuss zum Kindergartengeld ist, hängt zum einen vom Verdienst bzw. von den Einnahmen der Eltern ab, zum anderen von den notwendigen Lebenshaltungskosten, die die Familie zu tragen hat. Eine pauschale Angabe gibt es also nicht.
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Der Zuschuss kann nicht rückwirkend beantragt werden. Ein Anspruch besteht also nur für die aktuellen und für die zukünftigen Kosten.
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Falls Sie arbeitslos sind, fragen Sie bei Ihrem Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit, ob die Gebühren eventuell von dort übernommen werden. Eine doppelte Förderung gibt es natürlich nicht.
Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge
Den Antrag auf die Übernahme der Kindergartengebühren erhalten Sie bei dem zuständigen Jugendamt. Am besten Sie rufen dort an oder Sie holen sich das Formular online. Sie können auch bei Ihrem Kindergarten fragen, ob Sie den Antrag vielleicht dort erhalten. Die Formulare sind für jedes Bundesland unterschiedlich.
- In den Antrag müssen Sie Ihre familiären Verhältnisse, Ihr Einkommen sowie Ihre Ausgaben eintragen. Natürlich sind die Angaben durch entsprechende Belege nachzuweisen.
- Je nach Bundesland werden nur die Kosten für eine bestimmte maximale Betreuungszeit übernommen. Falls Sie diese überschreiten, müssen Sie begründen, warum Sie die verlängerte Zeit benötigen.
- Vom Kindergarten müssen Sie sich außerdem die vereinbarte Betreuungszeit sowie die Kosten bestätigen lassen. Dazu geben Sie die entsprechende Anlage dort ab und legen diese dann Ihrem Antrag bei.
- In der Regel ist dem Antragsformular eine Liste beigefügt, in dem aufgeführt ist, welche Unterlagen Sie dem Antrag beilegen müssen. Sicherlich trifft nicht alles für Sie zu.
- Nach der Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid, in dem Ihnen mitgeteilt wird, ob und in welcher Höhe Sie Kindergartengeld erhalten. Das Jugendamt zahlt die Kosten direkt an den Träger der Tageseinrichtung, sodass Sie nichts oder nur einen Teil der Gebühren zu bezahlen haben.
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