Lastenausgleich für Eigentümer eines Eigenheims
Der staatliche Zuschuss zu den allgemeinen Wohnkosten für einkommensschwache Mieter und Eigentümer wird Wohngeld genannt. Allerdings stellen Mieter einen Wohngeldantrag, Eigentümer beantragen einen Lastenzuschuss. Meist handelt es sich um ein und dasselbe Formular, auf dem lediglich der Antragsgrund anzukreuzen ist. Der Staat möchte auf diesem Weg Betroffenen trotz geringen Einkommens angemessenen Wohnraum sichern beziehungsweise ermöglichen.
Der Lastenausgleich wird von der zuständigen Wohngeldstelle auf Antrag hin in die Wege geleitet. So wie beim normalen Wohngeld erfolgt die Bewilligung in der Regel für ein Jahr. Endet der Bewilligungszeitraum, wird eine erneute Antragstellung notwendig. Berechtigte müssen sich ihren Rechtsanspruch auf staatlichen Zuschuss per Antragstellung sichern.
In jedem Fall müssen Sie das Eigenheim selbst bewohnen und auch die Kosten tragen. Für einen Lastenzuschuss kommen Sie als Eigentümer eines Eigenheims in frage, wenn dieses nicht mehr als zwei Wohnungen hat. Eine davon bewohnen Sie als Antragsteller. Die andere kann eine Einliegerwohnung sein.
Zuschüsse online schnell berechnen
Online finden Sie spezielle Wohngeld-/Lastenzuschuss-Rechner, mit denen Sie Ihren Anspruch auf Lastenausgleich ermitteln können. Dort können Sie nach Eingabe aller relevanten Angaben die Höhe des Lastenzuschusses errechnen.
Ob Sie letztlich die staatliche Förderung erhalten werden, hängt von den jeweiligen Bearbeitungsstellen in den zuständigen Bundesländern ab. Zumindest erhalten Sie so auf einfache Weise einen Überblick, ob Sie sich mit dem Thema weiter befassen sollten.
Die Höhe der Zuschüsse ist von einigen Faktoren abhängig. Dabei spielt auch das jeweilige Bundesland eine Rolle. In jedem Fall werden in die Berechnung alle Einkünfte der Eigentümer und Familie (eingeschlossen Freibeträge) sowie die Kosten für Kredittilgung und Grundsteuer mit einbezogen. Nicht unwichtig ist auch die Größe des Hauses. Zuschüsse gibt es nur bei angemessenem Wohnraum.
Da Sie online nur die wichtigsten Fälle berücksichtigt finden, wenden Sie sich im Zweifelsfall zur Ermittlung einer tatsächlichen Förderung an das zuständige Amt. Es kann durchaus vorkommen, dass Sie wegen einer selten vorkommenden Familien- und Einkommenssituation online keinen Zuschuss feststellen können, obwohl Sie zu den Berechtigten gehören.
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