Viele Arbeitnehmer wissen nicht, was mit dem Urlaubsgeld passiert, wenn es zu einer Kündigung kommt. Sie sollten wissen, dass das Urlaubsgeld gezahlt wird, damit Sie höhere Aufwendungen für Ihren Urlaub zahlen können. Ist Ihnen aber gekündigt worden, so kann das Urlaubsgeld nach dem Tarifvertrag oder den Betriebsvereinbarungen wieder zurückverlangt werden. Die genauen Bestimmungen regelt jener Tarifvertrag oder die jeweilige Betriebsvereinbarung.
Auswirkungen der Kündigung auf das Urlaubsgeld
- Wer bereits das Urlaubsgeld erhalten hat und noch im selben Jahr kündigt oder gekündigt wird, bevor er den Urlaub genommen hat, muss anteilig Urlaubsgeld für den noch nicht genommenen Urlaub zurückzahlen.
- Sie müssen allerdings nach der Kündigung das Geld nicht zurücküberweisen.
- Ihr Arbeitgeber ist nach der Kündigung berechtigt, das anteilige Urlaubsgeld für die noch nicht genommene Urlaubstage mit dem Arbeitslohn zu verrechnen.
- Die Grundlage für dieses Recht des Arbeitgebers bei der Kündigung, finden Sie entweder in dem Tarifvertrag, in Ihrem Arbeitsvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen. Hiernach ist es durchaus üblich, dass das Urlaubsgeld komplett oder anteilig zurückverlangt werden kann, wenn es zu einer Kündigung kommt.
Was Sie über das Urlaubsgeld wissen sollten
- Sie sollten wissen, dass es einen Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt gibt.
- Das Urlaubsentgelt ist das Geld, was Sie weiterhin erhalten, wenn Sie Urlaubstage nehmen. Dies steht Ihnen nach dem Gesetz zu. Sie erhalten das auch im Falle einer Kündigung.
- Das Urlaubsgeld erhalten Sie hingegen, wenn es Ihr Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag oder die betriebliche Übung vorsieht. Sie erhalten es, um die erhöhten Ausgaben für den Urlaub decken zu können. Die Bedingungen, unter denen es ausgezahlt oder anteilig zurückverlangt wird (im Falle einer Kündigung), regelt auch Ihr Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag.
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