Die Unterschiede zwischen einer Firma und einem Unternehmen einordnen
- Grundsätzlich ist eine Firma nicht dasselbe wie ein Unternehmen. An beides sind ganz verschiedene arbeitsrechtliche Konsequenzen geknüpft.
- Relevant werden diese Unterschiede immer dann, wenn es um einen Betriebsübergang geht, um die Betriebsratswahl oder der Personalratswahl. Für den Arbeitnehmer wirkt sich das dann aus, wenn es um seinen Kündigungsschutz geht und hierzu zum Beispiel die Zahl der Mitarbeiter in dem Betrieb bestimmt werden muss.
- Ein Betrieb ist selbstständig organisiert und ist auf das Erreichen eines Arbeitserfolgs ausgerichtet.
- Rechtlich gesehen ist Ihr unternehmerischer Vertragspartner der Firmeneigentümer. Das bedeutet, dass Sie als Angestellter keinen Arbeitsvertrag mit einem Betrieb haben, sondern mit der juristischen Person, zum Beispiel mit der XY-GmbH. Diese GmbH ist unter dem Firmennamen XY im Handelsregister eingetragen und kann eine oder mehrere Firmen mit mehreren Niederlassungen führen.
- Haben Sie das schon einmal verstanden, ist Ihnen die differenzierte Strukturierung klar.
Wann man von Gemeinschaftsfirma und Konzernen spricht
- Spricht man nun im Unterschied zu dieser einfachen Differenzierung von mehreren Unternehmen, so ist es durchaus möglich, dass sich mehrere verschiedene zu einem großen Konzern zusammenschließen.
- Denkbar ist auch eine Verbindung zweier Unternehmen, die gemeinschaftlich eine Firma führen. Das ist dann ein Gemeinschaftsbetrieb.
- Beachten Sie, dass Firmen rechtlich gesehen handelsrechtliche Namen für Kaufleute sind. Dies ist sowohl für Einzelkaufleute als auch für juristische Personen möglich.
- Dieser Begriff ist im Arbeitsrecht nicht relevant, daher ist es besser, wenn Sie ihn durch das Wort „Betrieb“ ersetzen.
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