Warum die Lastschrift eine Überweisung schlagen könnte
- Im ersten Moment erscheint es egal zu sein, wie Sie Ihre Rechnung begleichen möchten. Ob Sie nun die Möglichkeit der Überweisung nutzen oder dem Zahlungsempfänger die Gelegenheit bieten, fällige Beträge per Lastschrift einzuziehen. Wie die jeweiligen Beträge nun ihren Besitzer wechseln, macht keinen ersichtlichen Unterschied.
- Jedoch kommt es hier wie so oft auf die Details an, um zu erkennen, dass die Zahlung von Verbindlichkeiten per Lastschrift der Überweisung manchmal vorzuziehen ist. Einen großen Unterschied macht hier der Punkt der Bequemlichkeit aus.
- Bei notwendig werdenden Überweisungen müssen Sie als Zahlungspflichtiger aktiv werden. Gerade bei immer wiederkehrenden Geldtransaktionen an ein und dieselbe Bankverbindung könnte es durchaus sinnvoll sein, hier dem Empfänger eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
- Sie müssen in der heutigen Zeit nicht unbedingt Manager eines weltweit tätigen Konzerns sein, um erheblichen Stress bewältigen zu müssen. Somit ist es durchaus möglich, Zahlungstermine schlicht und einfach zu vergessen und dadurch unangenehme Abläufe in Gang zu setzen. Sicherlich werden die darauf folgenden Zahlungserinnerungen recht freundlich verfasst sein, jedoch etwas Mahnendes haben sie allemal.
- In vielen Fällen lässt eine Einzugsermächtigung Abläufe im Warenversand wesentlich schneller vonstattengehen, sodass Sie im Versandhandel bestellte Artikel schneller Ihr Eigen nennen dürfen. Gerade dann, wenn Sie als Neukunde auftreten, ist ein Versand auf Rechnung meistens nicht möglich, da Versender hier viel zu oft schlechte Erfahrungen machen mussten.
Der entscheidende Unterschied der Bezahlarten
- Beim Tätigen einer Überweisung müssen Sie äußerste Sorgfalt walten lassen. Landet Ihre Transaktion, bedingt durch einen Fehler Ihrerseits, auf einem falschen Konto, so werden Sie hier einigen Schwierigkeiten gegenüberstehen.
- Ihr Geld wurde schließlich auf Ihren ausdrücklichen Wunsch einem fremden Konto gutgeschrieben. Ob dies nun durch einen Zahlendreher oder ein anderes Versehen geschehen ist, ist unerheblich. Sie werden hierbei auf das Einsehen des Geldempfängers angewiesen sein. Schließlich ist er es, der Ihnen Ihr Geld nun entweder problemlos zurücküberweist oder auch nicht.
- Hier kommt der große Unterschied zwischen einer Lastschrift und einer Überweisung zum Zuge. Bei einer Überweisung können Sie Ihr Geld nicht so einfach zurückbeordern wie bei einer Lastschrift. Hier genügt es innerhalb einer Frist von sechs Wochen, einen nicht berechtigten Zugriff auf Ihr Bankkonto wieder rückgängig zu machen.
- Somit ist die weitläufige Angst vor der Weitergabe Ihrer Bankverbindung weitestgehend unbegründet. Bei keiner anderen Transaktionsart haben Sie noch im Nachhinein so viel Einflussmöglichkeiten wie bei einer Lastschrift.
Aufgrund dieses Sicherheitsaspektes, der es unmöglich macht, unberechtigt Geld von Ihrem Konto zu transferieren, sollte es Ihnen nun etwas leichter fallen, sich für die Erteilung einer Einzugsermächtigung zu entscheiden.
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