Der Sinn vom Lastschriftverfahren
Im Allgemeinen werden beide Verfahren - die Einzugsermächtigung und der Abbuchungsauftrag - als Lastschriftverfahren bezeichnet. Dies hat die nachstehenden Gründe:
- In beiden Fällen muss sich der Zahlungspflichtige nicht selbst darum kümmern, dass eine Zahlung rechtzeitig getätigt wird, da dies vom Zahlungsempfänger veranlasst wird.
- Daher sollte solch eine Genehmigung nicht wahllos abgegeben werden, sondern immer einem Institut oder einer Person, der man uneingeschränktes Vertrauen entgegenbringt.
Die Unterschiede zwischen Abbuchungsauftrag und Einzugsermächtigung
Obwohl sich die Kurzerklärung der beiden Verfahren ähnlich anhört, ergeben sich doch deutliche Unterschiede:
- Denken Sie daran, dass Sie eine Einzugsermächtigung dem Zahlungsempfänger erteilen. Dieser gibt dann über seine Bank den Auftrag, regelmäßig Zahlungen von Ihrem Konto einzuziehen.
- Beim Abbuchungsauftrag erteilen Sie Ihrer eigenen Bank die Genehmigung, dass bestimmte Zahlungsempfänger von Ihrem Konto abbuchen dürfen. Selbstverständlich muss dies auch der Zahlungsempfänger wissen.
- Beachten Sie jedoch hierbei den größten Unterschied: Beim Abbuchungsauftrag muss Ihre Bank prüfen, ob Sie die Erlaubnis hinterlegt haben, dass der Empfänger sich von Ihrem Konto bedienen darf. Bei der Einzugsermächtigung besitzt Ihre Bank keine Überprüfungspflicht.
- Aus diesem Grund entstand ein weiterer großer Unterschied: Wenn Sie mit einer Zahlung per Einzugsermächtigung nicht einverstanden sind, dann können Sie dieser widersprechen. Beim Abbuchungsauftrag haben Sie diese Möglichkeit nicht.
- Sollten Sie keine Abbuchungen per Abbuchungsauftrag mehr wünschen, dann müssen Sie dies Ihrer Bank mitteilen, die sodann den Auftrag storniert.
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