Eigenschaften von Gefahrstoffen
- In der Praxis wird zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff unterschieden. Gefahrstoffe werden durch das Chemikaliengesetz und die Gefahrstoffverordnung definiert. Substanzen, die explosionsgefährlich, leicht oder hoch entzündlich, brandfördernd, giftig, ätzend, reizend, Krebs erzeugend, sensibilisierend, umweltgefährlich, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd sind, werden als Gefahrstoffe bezeichnet.
- Dazu gehören auch Stoffe, Erzeugnisse und Gemische, bei deren Verwendung und Herstellung Substanzen o. g. Art freigesetzt werden bzw. entstehen können, die explosionsfähig sind und jene, die andere chronische Schädigungen hervorrufen können, wie beispielsweise eine sogenannte Silikose, die durch Quarzfeinstaub verursacht werden kann. Diese drei Gefahrstoffarten fallen nicht unter die o. g. Kennzeichnungspflicht. Sie müssen nur in einem Sicherheitsdatenblatt gewerblicher Anwender berücksichtigt sein. Dieses Datenblatt enthält zudem Angaben über mögliche Gefahren, Zusammensetzung, Lagerung, Handhabung sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen.
- Gefährliche Stoffe kommen sowohl im gewerblichen Bereich als auch in Haushalten vor. Dazu gehören u. a. Spraydosen, verschiedene Reinigungsmittel wie Teppichschaumreiniger, Verdünnungen, Gasflaschen, Rohr- und WC-Reiniger, Rostumwandler, Kalklöser oder Gaskartuschen. An entsprechenden Gefahrensymbolen und Gefahrenbezeichnungen auf den jeweiligen Verpackungen ist zu erkennen, ob es sich um einen Gefahrstoff handelt.
Unterschiede zum Gefahrgut
- Bei Gefahrgut handelt es sich um Stoffe, von denen durch den Transport Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen können. Dazu zählen explosive Stoffe, entzündliche flüssige und feste sowie selbstentzündliche Stoffe, Gase, selbstzersetzende oder oxidierend wirkende Stoffe, giftige, radioaktive, ätzende und ansteckende Stoffe sowie organische Peroxide.
- Der grundsätzliche Unterschied zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut besteht darin, dass es sich bei Gefahrstoffen um Substanzen mit einem chemischen Gefährdungspotenzial handelt, bei Gefahrgut geht es um den Transport gefährlicher Stoffe bzw. Gefahren die beim Transport für die öffentliche Sicherheit sowie für Leben und Gesundheit von Mensch und Tier und andere Sachen entstehen können. Entsprechende Regelungen sollen sowohl beim Gefahrstoff als auch bei Gefahrgut Gefahren, die beim Umgang mit diesen Substanzen oder dessen Transport ausgehen können, minimieren.
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