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Unterschied direkte und indirekte Steuern - Erklärung

Mit dem Kauf von Waren werden indirekt Steuern an den Staat gezahlt.
Mit dem Kauf von Waren werden indirekt Steuern an den Staat gezahlt.
Jeder Bürger muss in Deutschland auf irgendeine Art und Weise Steuern bezahlen. Diese werden bei der Bezahlung von Waren und Dienstleistungen genauso fällig, wie in der Regel auch mit Erhalt des Lohns oder für das Halten eines Fahrzeugs. Unterschieden werden können diese Geldleistungen an den Staat nach unterschiedlichen Kriterien, wie nach der Überwälzbarkeit. Die Überwälzbarkeit gibt an, ob der Steuerzahler die Steuerlast an andere umwälzen kann. Durch dieses Kriterium können Sie direkte von indirekten Steuern voneinander unterscheiden.

Unterschiede der Überwälzbarkeit von Steuern

  • In Deutschland gibt es die unterschiedlichsten Steuerarten. Angefangen bei der Lohnsteuer über die Ökosteuer bis hin zur Erbschaftssteuer. Unterschiede können nach dem Gegenstand, der damit besteuert wird, nach der Ertragshoheit, nach der Abzugsfähigkeit in Bezug auf die Gewinnermittlung wie auch nach der Überwälzbarkeit gesehen werden. Diese Überwälzbarkeit lässt eine Einteilung in direkte und indirekte Steuern zu.

  • Bei direkten Steuern handelt es sich bei dem Steuerschuldner wie dem Steuerträger um die gleiche Person. Der Steuerschuldner ist derjenige, der zunächst gesetzlich zur Zahlung verpflichtet ist. Handelt es sich dabei zugleich um den Steuerträger, dann wird dieser auch mit der Schuld wirtschaftlich belastet. Eine Überwälzbarkeit ist somit vom Gesetzgeber zunächst nicht vorgesehen.

  • Ist hingegen die Rede von indirekten Steuern, dann sind Schuldner und Träger voneinander zu unterscheiden. Dadurch muss der Schuldner die Leistung zwar erbringen, kann sie jedoch auf einen anderen Träger umwälzen. Dies ist häufig dann der Fall, wenn Unternehmen auf den Verkauf von Waren Steuern erheben müssen. Diese müssen sie an den Staat abführen. Jedoch können sie die Steuerlast an die Kunden umwälzen. Dadurch tragen nicht die abführenden Unternehmen, sondern die Kunden die wirtschaftliche Last.

Einige Beispiele von direkten und indirekten Steuerarten

  • Zu den gängigen direkten Steuern zählen die Einkommensteuer, Erbschaftssteuer oder auch die Kfz-Steuer. Bei der Kfz-Steuer fallen die Kosten an den Staat für das Halten des angemeldeten Fahrzeuges an. Diese Kosten müssen Sie als Halter an den Staat aus eigener Tasche abführen. Das verhält sich unter anderem bei der Grunderwerbssteuer und Gewerbesteuer genauso. Auch die Lohnsteuer ist zu diesen direkten Steuern zu zählen. Zwar wird diese in der Regel über den Arbeitgeber abgeführt, jedoch erfolgt dies für den Arbeitnehmer.

  • Die Umsatzsteuer ist hingegen ein klassisches Beispiel für eine indirekte Steuer. Denn diese muss zwar vom Unternehmen an die Finanzbehörde abgeführt werden. Jedoch kann das Unternehmen im Unterschied zu vorgenannten Steuerarten, den Kunden mit der Zahlung belasten. Dazu wird die Ware oder Dienstleistung mit dem entsprechenden Mehrwertsteuersatz versehen. Wenn Sie zum Beispiel als Kunde für ein Buch 21,40 Euro zahlen müssen, dann sind in diesem Preis bereits sieben Prozent Mehrwertsteuer enthalten. Dadurch zahlen Sie an das Unternehmen 1,40 Euro mehr, als das Unternehmen für das Buch eigentlich verlangen würde. Diese eingenommene Mehrwertsteuer kann das Unternehmen nicht behalten, sondern gibt diese an den Staat als Umsatzsteuer weiter.

  • Zu den weiteren indirekten Steuerarten zählen zum Beispiel die Tabak- und Kaffeesteuer, Energie- und Ökosteuer oder auch zu entrichtende Zölle.

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