Mit dem Gewerbeschein in die Selbstständigkeit
Ein Gewerbeschein ist für jeden nötig, der in einem selbstständigen Gewerbe arbeiten möchte - ob Sie der Tätigkeit nun hauptberuflich oder nebenberuflich nachgehen wollen.
- Für gewöhnlich wenden Sie sich zur Anmeldung an die Gemeinde. Ja nach Kommune und Bundesland können auch andere Stellen für die Zulassung verantwortlich sein, wobei Ihre Gemeinde Sie jedoch immer gerne darüber informieren wird, an wen Sie sich am besten wenden sollten.
- Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. Dies meint, dass es für jeden zulässig ist, ein Gewerbe anzumelden. Für einige Branchen jedoch gelten Sonderzulassungsvorschriften. Darunter fallen beispielsweise handwerkliche Tätigkeiten, Pflegetätigkeiten, Inkassotätigkeiten und Fahrschul- sowie Taxitätigkeiten.
- Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist dabei auch eine gewerbliche. So muss zwischen freiberuflichen und gewerblichen Arbeiten unterschieden werden. Für alle Freiberuflichen gilt, dass jene leitend und eigenverantwortlich tätig sind, während dies für gewerblich Tätige nicht unbedingt gelten muss.
- Für gewöhnlich obliegt es dem Finanzamt festzustellen, ob Sie eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufnehmen. Informieren Sie sich im zuständigen Amt am besten über die korrekte Einordnung der geplanten Arbeit.
Für alle künstlerischen Berufe sind die Grenzen zwischen freiberuflich und gewerblich beispielsweise sehr vage. In einem solchen Falle werden Sie gar nicht darum herumkommen, sich direkt beim Amt zu informieren.
Unternehmerschein für Taxifahrer und Co.
Der Anmeldung eines Taxigewerbes, genauso wie der einer Fahrschultätigkeit, geht die Prüfung von Fähigkeiten und Eignung voraus. Bevor Sie einen Gewerbeschein erhalten, müssen Sie einen Unternehmerschein erwerben.
- Für den Unternehmerschein müssen Sie mehrere Dinge nachweisen können. Beispielsweise brauchen Sie finanzielle Absicherung, soll heißen einen bestimmten Betrag Eigenkapital. Im Falle eines Taxifahrers meint jener pro Wagen 3.000 Euro.
- Neben einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister muss ein aspirierender Unternehmer zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und eine Kopie des polizeilichen Führungszeugnisses vorlegen, um seine Zuverlässigkeit nachzuweisen und den Unternehmerschein erhalten zu können.
- Je nach Berufszugangsverordnung wird man auch Ihre fachlichen Kenntnisse prüfen. Für geplante Taxi- und Fahrschulunternehmen wird beispielsweise nach Zugangsverordnung des Straßenpersonenverkehrs geprüft.
Auch hier sei Ihnen dazu geraten, sich direkt beim zuständigen Finanzamt oder zumindest der Gemeinde zu informieren. Auch das Arbeitsamt kann Ihnen in einem Beratungstermin genau sagen, welche Voraussetzungen Sie für welche gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit erfüllen müssen und inwieweit für Sie der Unternehmerschein erforderlich ist.
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