Wer für das Anbringen von Aufklebern an Straßenlaternen haftet
- Kleben Sie Aufkleber an Straßenlaternen oder lassen dies durch Angestellte durchführen, so haften Sie, bzw. Ihre Angestellten auf Unterlassung gemäß § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch. Das bedeutet, dass Sie keine Sticker an öffentlichem Eigentum anbringen dürfen, ohne eine Genehmigung zu haben.
- Die Stadt oder Gemeinde, in der Sie die Sticker angebracht haben, könnte Sie auf Schadenersatz verklagen. Dazu müsste sich die Kommune auf § 823 Bürgerliches Gesetzbuch berufen. Der Schadensersatz besteht in den Reinigungskosten, die Sie erstatten müssen. Die Reinigungsarbeiten können Sie in der Regel nicht selbst durchführen. Hierzu werden professionelle Firmen beauftragt und Sie werden in Regress genommen. Die genaue Höhe hängt davon ab, wie viele Laternen Sie beklebt haben und wie teuer die Auftragsfirma ist.
- Bei dem Aufkleben von Stickern, auf denen für bekannte Marken beworben werden, bekommen Sie zusätzlich Schwierigkeiten mit den Markenherstellern. Die werden Sie ebenfalls für den Schadenersatz in Regress nehmen, wenn Sie ohne Auftrag deren Sticker aufkleben.
- Betreiben Sie eine Firma und haben Sticker aufkleben lassen, um auf Ihre Firma aufmerksam zu machen, so liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. Dies können Sie nur vermeiden, wenn Sie vorab die Einwilligung des Eigentümers, das heißt der Kommune einholen. Haben Sie keine Einwilligung, spricht man von einem „wilden Bekleben“. Bei dem wilden Anbringen handeln Sie wettbewerbswidrig im Sinne des UWG.
Rechtliche Aspekte – Das Urheberrecht und seine zeitlichen Grenzen
Wer Aufkleber an Straßenlaternen anbringen lässt oder selbst anbringt, muss noch weitere rechtliche Aspekte berücksichtigen.
- Wichtig ist, dass Sie mit dem Anbringen der Sticker nicht gegen die Gemeinfreiheit des Bildes verstoßen. Prüfen Sie, ob fremde Urheberrechte an dem Bild bestehen.
- Der Schöpfer eines Bildes, einer Fotografie oder einer Abbildung auf einem Sticker, hat die Urheberrechte an seinem Werk. Er darf allein bestimmen, was damit passiert. Veröffentlichen Sie seine Aufkleber an Straßenlaternen ohne Einwilligung, kann er Sie dafür belangen.
- Ist das der Fall, bleiben diese Rechte nicht für immer bestehen. Sobald der Urheberschutz besteht, wird das Recht des Urhebers an dem Bild für 70 Jahre nach dem Urhebergesetz geschützt. Nach Ablauf der 70 Jahre dürfen Sie das Bild auf dem Aufkleber zu Ihren Werbezwecken einsetzen.
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