Alle Kategorien
Suche

Umsatzsteuerfreibetrag – Wissenswertes zur Kleinunternehmerregelung

Bei Überschreiten von Umsatzgrenzen – Meldung ans Finanzamt
Bei Überschreiten von Umsatzgrenzen – Meldung ans Finanzamt
Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie dies mindestens dem Finanzamt anzeigen. Diese Behörde teilt Ihnen nicht nur eine Steuernummer zu, sondern möchte auch wissen, ob Sie als Kleinunternehmer mit Umsatzsteuerfreibetrag oder Vollkaufmann mit Umsatzsteuerpflicht tätig sein werden. Maßgeblich für die letztliche Entscheidung werden Ihre voraussichtlich erzielten Umsätze innerhalb einer vorgegebenen Freigrenze sein.

Jeder Unternehmer darf in Deutschland als Kleinunternehmer tätig sein. Regelungen im Zusammenhang mit dem Begriff Kleinunternehmer finden Sie im Umsatzsteuergesetz (§§ 19, UStG). Relevant ist er ausschließlich im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer.

Umsatzsteuerfreibetrag bei Kleinunternehmerregelung

Unternehmen zahlen in der Regel Umsatz-, Einkommens- oder Gewerbesteuer, sobald die vom Gesetzgeber aufgestellten zulässigen Freibeträge überschritten werden.

  • Der Freibetrag zur Einkommenssteuer liegt bei etwas über 8.000 Euro Einkommen (Stand 2012). Gewerbesteuer für Personengesellschaften entfällt bei einem Jahresumsatz unter 24.000 Euro, teilweise gilt nur ein Freibetrag von 5.000 Euro. Auch im Bereich Umsatzsteuer gelten einige Ausnahmen, die allerdings lediglich für Kleinunternehmer infrage kommen.
  • Durch die Kleinunternehmerregelung wird Ihnen als Kleinunternehmer die Wahl gelassen, ob Sie Umsatzsteuer auf Umsätze erheben wollen oder nicht. Ein Umsatzsteuerfreibetrag kann unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass Vorjahresumsätze die Grenze von 17.500 Euro nicht überschreiten. Der voraussichtliche Umsatz des aktuellen Jahres sollte weniger als 50.000 betragen.
  • Als Existenzgründer sind Sie gegenüber dem Finanzamt dann Kleinunternehmer, wenn Sie die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht in Anspruch nehmen und Sie die vorgenannten Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer brauchen Sie als Kleinunternehmer nicht. 

Vorteile und Nachteile als Kleinunternehmer

  • Vorteilhaft ist, dass keine Umsatzsteuer fällig wird. Das kann unter Umständen ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten sein. Sie müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Durch den Wegfall der Ermittlung und Abführung der Umsatzsteuer sparen Sie sich etwaige Verwaltungskosten.
  • Zu den Nachteilen der Kleinunternehmerregel gehören, dass kein Vorsteuerabzug möglich ist und Sie Umsatzsteuer aus EU-Erwerb zahlen müssen.
  • Solange Sie die vorgesehenen Umsatzgrenzen nicht überschreiten, haben Sie ein Wahlrecht, ob Sie als Kleinunternehmer mit Umsatzsteuerfreibetrag gelten wollen oder die Regelbesteuerung als optimal ansehen.
  • Möchten Sie als Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung wechseln, müssen Sie beim Finanzamt einen Antrag stellen. Danach sind Sie 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden.

Gegen den Umsatzsteuerfreibetrag beziehungsweise eine Kleinunternehmerregelung sollten Sie sich entscheiden, wenn Sie Investitionen in größerem Ausmaß tätigen. Auf die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug sollten Sie nicht verzichten.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
Teilen: