So gelingt die Ummeldung beim Finanzamt
- Sie sollten wissen, dass für Sie immer das Finanzamt an Ihrem Wohnort, in dessen Bereich Sie angemeldet sind, zuständig ist.
- In diesem örtlich zuständigen Finanzamt reichen Sie Ihre Steuererklärung ein.
- Ziehen Sie nun innerhalb des Wohnortes um oder ziehen Sie in einen anderen Ort, so ist eine Ummeldung beim Finanzamt erforderlich.
- Wenden Sie sich hierzu schriftlich an das ehemals zuständige Finanzamt und geben Sie Ihre Steuernummer an. Teilen Sie Ihre neue Adresse mit und melden Sie sich ab. Nun ist die Ummeldung erfolgt.
- Sie sollten übrigens nach jedem Umzug einen Nachsendeantrag bei der Post stellen. Das kostet nur wenig Geld und wenn Sie vergessen haben, allen wichtigen Behörden Ihre neue Adresse mitzuteilen, wird Ihnen trotzdem die Post zu Ihrer neuen Anschrift zugestellt.
Das neue Finanzamt informieren
- Das neue Finanzamt erfährt erst dann von Ihrer Ummeldung, wenn Sie dort Ihre Steuererklärung mit Ihrer Steuernummer einreichen.
- Die Ummeldung muss demnach nicht so geschehen, dass Sie sich vor der Steuerklärung an Ihr Finanzamt wenden.
- Es gilt noch eine Besonderheit für Menschen, die innerhalb einer Ortschaft umziehen. Ist dies der Fall, so ist eine Ummeldung nicht nötig, es genügt dann, die neue Adresse bei der nächsten Steuererklärung dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Sie werden dann dort ohnehin elektronisch erfasst.
- Haben Sie es versäumt, Ihr ehemals zuständiges Finanzamt zu informieren, ist dies nicht weiter schlimm. Sie sollten dies jedoch nachholen, wenn Sie in eine andere Stadt gezogen sind. So vermeiden Sie es, wichtige Post vom Finanzamt vielleicht nicht zu erhalten.
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