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Ummelden ohne Strafe - Wissenswertes von der Expertin zur Meldepflicht

Ein Umzug erfordert eine Ummeldung.
Ein Umzug erfordert eine Ummeldung.
Ein Umzug bringt viele Überlegungen mit sich und vor allem eine mehr oder weniger zeitnahe Meldepflicht. Angesichts des Trubels, den man nach dem Umzug zu verdauen hat, strömen viele weitere Informationen, Anforderungen und Orientierungssituationen auf den „Neuankömmling“ ein, wie z. B. Hausordnung, Informationen zur Abfallbeseitigung, erste nachbarschaftliche Begrüßungen, Ortserkundungen usw. Nur zu leicht kann unter solchen Umständen das „Ummelden“ versäumt werden, obgleich ausgerechnet dies eine Strafe nach sich ziehen könnte.

Das Ummelden ist eine wichtige Pflicht

  • Die Meldepflicht wird in Deutschland recht genau genommen. Es gibt die Meldepflicht im Bereich Beschäftigung (Sozialversicherungs-Meldepflicht), Gesundheit (Infektionsschutzgesetz-Meldepflicht bei gefährlichen, ansteckenden Erkrankungen), Versammlung (§14 VersammlG bei öffentlichen Versammlungen) usw. Das Sozialrecht kennt z. B. noch die Mitwirkungsmeldepflicht und das Veterinäramt die Meldepflicht bei Tierseuchen.
  • All diese Meldepflichten dokumentieren bereits namentlich, dass es im Grunde um den Schutz der Bürger geht. Umstritten war und ist zum Teil jedoch noch immer die Ummeldepflicht. Das heißt, jeder Bundesbürger muss sich innerhalb einer bestimmten Frist ummelden, ansonsten könnte ihm eine Strafe drohen. Innerhalb der Politik wurde die Frage der Datenspeicherung und Ummeldung kontrovers erörtert, denn einerseits mutiert die Personendatenbank fast schon in Richtung „übermäßiger Transparenz“, andererseits zu möglichem Missbrauch durch Werbe-, Inkasso- und Industriefirmen. Grundsätzlich erschwert die Meldepflicht jedoch ein „Untertauchen“ verschiedener Personengruppen, wie z. B. Krimineller.
  • Wer eine Wohnung oder ein Haus bewohnt, ist in der jeweils zugehörigen Gemeinde gemeldet. Auf diesem Wege ist es Behörden und Gerichten möglich, Adressaten wie beispielsweise Erbberechtigte und Verkehrssünder ausfindig zu machen. Kündigt man den Wohnort, um in anderer Ortschaft ein Domizil anzumieten, ist man verpflichtet, diesen Umzug beim Einwohnermeldeamt anzugeben. Versäumt man die Ummeldung, wird das Amt spätestens durch den Vermieter, die Abfallentsorgungsfirma oder herumirrende Behördenpost auf den Ortswechsel aufmerksam. In solchen Fällen kann das Versäumnis zu höheren Strafen - bis zu 500 € - führen.
  • In der Regel gehen die Ämter, je nach Bundesland davon aus, dass man sich binnen kurzer Zeit (ein bis zwei Wochen) nach Umzug ummelden kann und wird. Erkundigen Sie sich, in welchem Zeitraum Ihre jeweilig zuständige Behörde die Ummeldung erwartet. Oft reagieren Behörden noch recht kulant, wenn Sie sich erst nach drei Wochen Ihres Umzuges ummelden, und erlegen Ihnen vielleicht nur eine Strafe bis 20 € auf. Grundsätzlich dürften die zuständigen Behörden bei zu später Ummeldung mit einer Strafhöhe bis zu 500 € reagieren.

So entgehen Sie mit korrekter Ummeldung einer Strafe

  • Den Einwohnermeldebehörden obliegt gemäß „Meldegesetz“ die Aufsicht statistischer Einwohnererhebungen und damit die Kontrolle über die ordnungsgemäße Einhaltung der bürgerlichen Meldepflicht. Allerdings kann dieses Meldegesetz je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden. Während man sich in einem Ort innerhalb von zwei Wochen ummelden muss, verlangt ein anderer dies bereits nach einer Woche. Ein Telefonat mit Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt kann Ihnen diesbezüglich Auskunft geben.
  • Das veraltete Meldeformular wird in vielen Städten und Gemeinden durch einen einfachen Ummeldeschein ersetzt, den Sie vor Ort im Einwohnermeldeamt erhalten, um ihn an Ort und Stelle auszufüllen. Falls Sie sich lieber vorbereiten, sollten Sie im Internet die Präsentation Ihrer Verwaltungsbehörde suchen. Dort wird in der Regel unter „Einwohnermeldeamt“ ein Download angeboten, über den Sie den Ummeldeschein beziehen können.
  • Die meisten Bundesländer erwarten, dass Sie zur Ummeldung mit Ihrem Personalausweis, Vermieter-Einzugsbestätigung bzw. Kaufnachweis sowie Ummeldebescheinigung persönlich vorsprechen. In einigen Bundesländern übernehmen die Einwohnermeldeämter sogar die Änderung Ihrer Kfz-Papiere. In dem Fall sollten Sie Ihren Führerschein sowie Ihren Kfz-Brief vorlegen. In Bayern können Sie sich je nach Ort sogar per Post ummelden, um beim nächsten Besuch der Behörde den Personalausweis ändern zu lassen. Je nach Meldegesetz der Bundesländer könnten geringe Ummeldegebühren anfallen, z. B. 10 €.
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