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Überstunden abbauen - das sollten Sie dabei beachten

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Mehrarbeit regelmäßig in Freizeit ausgleichen
Mehrarbeit regelmäßig in Freizeit ausgleichen © Erich Kasten / Pixelio
Enthält ein Arbeitsvertrag die Verpflichtung, auf Anweisung bei Bedarf Überstunden zu leisten, muss auch geklärt werden, wie Sie diese wieder abbauen. Sammeln sich immer mehr Überstunden an, kann Ihr Vorgesetzter nicht behaupten, sie seien irgendwann verfristet.

Im Gesetz finden Sie keine Regelung, wie mit Überstunden zu verfahren ist. Lediglich das Arbeitszeitgesetz bestimmt, dass Sie an Werktagen höchstens 8 Stunden und ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen auch 10 Stunden arbeiten dürfen.

Überstunden sind meist im Arbeitsvertrag geregelt

  • Maßgebend ist in erster Linie Ihr Arbeitsvertrag. Studieren Sie diesen, ob er eine Regelung enthält, unter welchen Voraussetzungen Sie Überstunden leisten müssen und ob und wie Sie dafür entlohnt werden.
  • Finden Sie nichts, prüfen Sie, ob Sie eine Regelung in einem für Ihren Betrieb geltenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung finden.
  • Im Regelfall wird es heutzutage so sein, dass Sie für Überstunden nicht eigens bezahlt werden. Sie werden die Überstunden dann abbauen und dafür Freizeit nehmen müssen.
  • Lediglich dann, wenn Sie an Feiertagen, Sonntagen oder nachts Überstunden leisten, fallen Zuschläge an, die Ihnen Ihr Arbeitgeber auch auszahlen muss. Er kann Sie nicht darauf verweisen, dass Sie die Zuschläge ebenfalls in Freizeit abbauen müssen.

Abbauen durch Freizeitausgleich ohne Verfallfrist

  • Wenn Sie dann die Überstunden abbauen, also Freizeitausgleich nehmen, brauchen Sie sich nicht unter Druck setzen und auf die Regelung beim Erholungsurlaub verweisen zu lassen. Ihren Erholungsurlaub müssen Sie nämlich regelmäßig im Kalenderjahr antreten und dürfen ihn allenfalls bis zum 31. März des Folgejahres aufschieben. Der Erholungsurlaub ist zweckgebunden und dient Ihrer Erholung.
  • Überstunden, die in Freizeit auszugleichen sind, sind hingegen nicht zweckgebunden. Es gibt also keine Frist, die bestimmen würde, dass Sie Ihre Überstunden in einem bestimmten oder vorgegebenen Zeitraum abbauen müssten. Allenfalls kann ein Tarifvertrag eine Regelung diesbezüglich beinhalten, die aber auch nicht bestimmen könnte, dass Ihre Überstunden irgendwann verfallen.
  • Letztlich liegt es an Ihrem Arbeitgeber, den betrieblichen Ablauf so einzurichten, dass Sie den Freizeitausgleich realisieren können. Kann er dies nicht, kann er Ihnen nicht vorwerfen, Sie würden Ihre Überstunden nicht abbauen.

Regelmäßiger Abbau vermeidet Konflikte

  • Sie sollten aber dennoch darauf achten, nicht zu viele Überstunden auflaufen zu lassen und diese regelmäßig abbauen. Irgendwann haben Sie so viel Mehrarbeit geleistet, dass Sie Probleme haben, diese abzubauen, ohne den Betriebsablauf durcheinanderzubringen. Ein regelmäßiger Abbau dürfte so gesehen auch im Interesse Ihres Arbeitgebers liegen.
  • Vor allem dann, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, sollten Sie rechtzeitig Freizeitausgleich nehmen. Zwar können Sie unter Umständen beanspruchen, dass Ihr Arbeitgeber die Überstunden vergütet, wenn Sie den Freizeitausgleich infolge Ihrer Kündigung nicht mehr nehmen können. Sie tragen dann aber auch ein gewisses Risiko, dass Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber tatsächlich dahin gehend verständigen können. 
  • Teils gibt es auch flexible Arbeitszeitmodelle, bei denen auch bei langen Tagesarbeitszeiten keine Überstunden im eigentlichen Sinne anfallen, da an anderen Tagen automatisch Freizeitausgleich gewährt wird.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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