Monatskennzeichen beantragen
Monatskennzeichen, das sind Ausfuhrkennzeichen - auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt. Mit diesen amtlichen Kennzeichen dürfen Sie ein Fahrzeug ins Ausland exportieren. Die Optik der Schilder unterscheidet sich von herkömmlichen Kfz-Kennzeichen. Denn Ausfuhrkennzeichen haben am rechten Rand ein rotes Feld, in dem der letzte Tag des Versicherungsschutzes vermerkt ist. Spätestens bis zu diesem Datum muss das entsprechende Fahrzeug Deutschland verlassen haben. Nach Ablauf des Datums darf das Auto nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren und abgestellt werden, denn es verfügt dann weder über einen Versicherungsschutz noch über eine gültige Zulassung.
- Ein Monatskennzeichen können Sie bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Sie erhalten die Ausfuhrkennzeichen allerdings nur, wenn Sie über eine gültige Prüfplakette für das Fahrzeug verfügen.
- Außerdem müssen Sie den Fahrzeugschein und -brief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I und II vorlegen. Nehmen Sie außerdem den letzten Bericht der Hauptuntersuchung mit.
- Wollen Sie ein Firmenfahrzeug exportieren, benötigen Sie dafür die Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug.
Ein Fahrzeug exportieren
Monatskennzeichen sind für die gesamte Gültigkeitsdauer steuerpflichtig. Daher müssen Sie bei der Beantragung der Schilder - für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - Ihre Bankverbindung für ein inländisches Konto hinterlegen.
- Denken Sie außerdem an ein gültiges Dokument, mit dem Sie sich ausweisen können, denn auch das ist notwendig, um Monatskennzeichen beantragen zu können. Das kann Ihr Personalausweis, der Reisepass oder eine aktuelle Meldebescheinigung sein.
- Bei einem angemeldeten Fahrzeug müssen darüber hinaus auch die bisherigen Kennzeichen vorgelegt werden. In der Regel muss das Fahrzeug zur Identifizierung bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden.
- Die Gebühren für Monatskennzeichen betragen zwischen 33 und 35 Euro, hinzu kommen außerdem die Kosten für die Schilder. (Alle Angaben: Stand 07/2013)
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?