Die Untersuchung beim TÜV
- Den Zeitpunkt für Ihre nächste TÜV-Untersuchung können Sie an den HU-Plaketten am hinteren Kfz-Kennzeichen Ihres Autos, Mottorades etc. ablesen.
- Die Zahl, die nach oben zeigt, signalisiert den Monat, in dem Sie wieder zur Haupt- und Abgasuntersuchung zum TÜV müssen. Zeigt z. B. die Zahl 10 nach oben und ist im Kreis das Jahr 2013 angegeben, müssen Sie spätestens im Oktober 2013 wieder einen TÜV aufsuchen. In der Regel müssen Pkws und Motorräder alle zwei Jahre zum TÜV.
- Eine Neuregelung der Hauptuntersuchung besagt, dass seit dem Jahr 2012 vor jeder Hauptuntersuchung eine Probefahrt durch den Sachverständigen mit dem Auto durchgeführt wird. Hintergrund ist die zunehmende elektronische Helferunterstützung in den modernen Autos.
- Wichtig ist, dass Sie den TÜV nicht überschreiten. Ist die Plakette länger als zwei Monate abgelaufen, wird beim TÜV eine vertiefte Prüfung durchgeführt. Kommen Sie mit der über zwei Monate abgelaufenen Plakette in eine Verkehrskontrolle, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld oder sogar einem Bußgeld und Punkten rechnen.
Die Gebühren für den TÜV in Bayern
- Die Gebühren für den TÜV in Bayern gliedern sich nach den beiden Untersuchungen, Haupt- und Abgasuntersuchung auf. Des Weiteren wird eine Differenzierung nach dem Gewicht des Kraftfahrzeuges und dem Typ vorgenommen.
- Ein herkömmlicher Pkw fällt in der Regel unter die Kategorie der Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gewicht und verursacht somit Gebühren bei der Hauptuntersuchung von 53,50 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Abgasuntersuchung von maximal 36,00 Euro. Somit kommen für den TÜV eines Pkws Gesamtkosten von 89,50 Euro auf.
- Bei einem Kraftrad fallen die Kosten um einiges geringer aus. Für die Hauptuntersuchung verlangen TÜV SÜD Service-Center in Bayern einen Betrag in Höhe von 40,20 und für die Abgasuntersuchung fallen nochmals Kosten in Höhe von 20,30 an. Das macht in Summe eine Belastung von 60,50 Euro für den TÜV eines Kraftrades aus.
- Denken Sie bei der TÜV-Untersuchung immer daran, dass auch Ihr Hänger und Ihre land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen in bestimmten Abschnitten der TÜV-Untersuchung unterzogen werden müssen. Die Gebühren für die Anhängerprüfung liegen hier bei 20 bis 40 Euro - je nach Art des Anhängers. Für die Hauptuntersuchung Ihrer Zugmaschinen zahlen Sie 36,50 Euro.
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