Fahrerkarte – Selbstkontrolle für gewerbliche LKW-Fahrer
- Seit Mai 2006 ist es Pflicht, dass LKW-Fahrer, die gewerblich einen LKW mit einem digitalen Tachographen führen, eine Fahrerkarte besitzen. Der TÜV bietet die Möglichkeit, die Antragsformulare für diese Karte herunterzuladen.
- Bei der Fahrerkarte handelt es sich um eine Speicherkarte, auf die Ruhe- und Lenkzeiten und Daten zum Fahrer gespeichert sind. Sie können diese Karte also nicht an Dritte weitergeben.
- Die Karte gilt für fünf Jahre. Spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit sollten Sie eine neue Karte beantragen.
- Um zu prüfen, ob Sie bereits die vorgeschriebenen Ruhezeiten überschritten haben, können Sie sich Ihre Daten entweder digital auf dem Kontrollgerät ansehen oder diese auf Ihren PC herunterladen.
- Die Preise für die Fahrerkarte variieren von Bundesland zu Bundesland. In Bayern kostet sie 37,00 €, in Sachsen nur 35,50 €.
Den Antrag beim TÜV stellen
- Sie können die Fahrerkarte bei einer TÜV-Filiale bestellen, die gleichzeitig auch Ausgabestelle für die digitalen Ausgabegeräte ist. Auf der Homepage des TÜV finden Sie Center, in denen Sie eine Fahrerkarte erhalten.
- Ebenfalls auf der Homepage finden Sie die Antragsformulare für die Karte.
- Sobald Sie den Antrag heruntergeladen haben, füllen Sie diesen aus und geben ihn zusammen mit den benötigten Unterlagen wie EU-Kartenführerschein (es genügt auch der Antrag auf Erteilung eines EU-Kartenführerscheins), Personalausweis und ein neues Lichtbild bei Ihrem nächstgelegenen TÜV-Center ab. Erkundigen Sie sich auf der Homepage über die für Sie zuständige Ausgabestelle.
- Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie Ihre Fahrerkarte per Post.
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