Hier bekommen Sie die Fahrerkarte
Die Karten, die Sie für das Fahren der Lkws brauchen, müssen Sie immer beantragen. Je nach Bundesland gibt es verschiedene Stellen, wo Sie den Antrag stellen müssen.
- In Brandenburg, Mecklenburg-Pommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen müssen Sie die Fahrerkarte bei der Gemeinde beantragen, in der Sie wohnen, meist ist die Führerscheinstelle zuständig. In Bremen und Berlin sind es die entsprechenden Landesbehörden.
- Wenn Sie in Sachsen-Anhalt leben, können Sie die Karte bei einer Niederlassung des TÜV-Nords oder bei der Dekra bekommen.
- In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen und Hamburg bekommen Sie die Karte beim TÜV-Süd, außer in Hessen und Hamburg können Sie die Karte auch bei der Dekra beantragen.
- Sollten Sie in Rheinland-Pfalz Leben bekommen Sie die Karte bei der Gemeindeverwaltung oder beim TÜV Rheinland.
So müssen Lkw-Fahrer die Karte beantragen
- Sie müssen selbstverständlich im Besitz einer Fahrerlaubnis sein und dies nachweisen. Notwendig ist ein EU-Führerschein einer der Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E.
- Ferner benötigen Sie einen Nachweis über Ihren Wohnsitz in Deutschland und über Ihre aktuelle Anschrift. Auch ist ein Nachweis über Ihren Geburts-, jetzigen Familien- und Ihren Vornamen nötig. Ebenso müssen Sie den Tag und Ort Ihrer Geburt belegen. Das ist in der Regel über einen Personalausweis oder einen Reisepass und eine Meldebescheinigung möglich.
- Sie brauchen auch ein Lichtbild vor einem hellen Hintergrund in den Maßen 35 mm x 45 mm beifügen. Das Bild muss Sie ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigen oder den Regeln, die für Passbilder in Personalausweisen oder in Reisepässen gelten erfüllen.
Beachten Sie, dass die Fahrerkarte nur 5 Jahre gültig ist. Wenn Sie eine Folgekarte beantragen, müssen Sie auch die alte Karte 28 Tage im Lkw mitführen.
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