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TÜV - diese Fristen müssen Sie einhalten

TÜV vergibt Plaketten nach Einhalten der Fristen.
TÜV vergibt Plaketten nach Einhalten der Fristen. © Willfahrt / Pixelio
Ihr Auto muss zum TÜV und Sie kennen Ihre Fristen nicht? Kein Problem, denn hier erfahren Sie, welche Fristen Sie einhalten müssen und was Sie sonst noch über die Hauptuntersuchung wissen sollten.

Allgemeine Informationen zum TÜV

  • Die Bezeichnung TÜV bedeutet Technischer-Überwachungs-Verein. Es gibt in Deutschland drei große Holdings. Hierzu zählt der TÜV-Nord, der TÜV-Rheinland und der TÜV-Süd. Der TÜV führt Kfz-Überwachungen, Führerscheinvergaben und Geräteprüfungen durch.
  • Alle geprüften und TÜV-bedürftigen Geräte und Fahrzeuge sind in Deutschland nur begrenzt zugelassen. Nach Ablauf der Fristen muss eine Überprüfung in der TÜV-Prüfstelle des Wohnortes stattfinden. Hierbei werden die Eigenschaften der Geräte und die Sicherheit überprüft. Bei Fahrzeugen werden hauptsächlich die Verkehrssicherheit und einzelne Teile überprüft.
  • Es gibt für fast jedes zu prüfende Gerät oder Fahrzeug beim TÜV eigene Fristen, die es zu beachten gilt. Hierbei spielen das Baujahr und der Verwendungszweck bzw. die Abnutzung durch die Nutzung eine große Rolle; die Fristen können daher stark variieren.

Tipps zu den Fristen vom TÜV

  • Besonders für Kraftfahrzeuge sieht der TÜV regelmäßige Hauptuntersuchungen vor. Hierbei sind die geltenden Fristen unbedingt einzuhalten. Neue Autos müssen erst nach 3 Jahren zum TÜV und ältere Fahrzeuge alle 2 Jahre. Die Fristen müssen hierbei unbedingt eingehalten werden, da Ihr Fahrzeug sonst nicht verkehrstauglich ist. Die Polizei stellt bei nicht eingehaltenen Fristen Mängelkarten aus, die mit einem Verwarnungsgeld einhergehen.
  • Besondere Fristen erteilt der TÜV bei Taxen, Omnibussen und Mietwagen. Hier ist die Hauptuntersuchung alle 12 Monate notwendig. Diese Regelung ist so verschärft, da mit diesen Verkehrsmitteln Personen transportiert werden und somit eine besondere Sicherheit gewährleistet sein muss.
  • Fristen werden ebenfalls gesetzt, wenn die Hauptuntersuchung aufgrund von erheblichen Mängeln nicht positiv abgeschlossen werden kann. Hierbei werden den Fahrzeughaltern Fristen von bis zu zwei Wochen eingeräumt, sodass in dieser Zeit alle Mängel in den Werkstätten beseitigt werden können, denn nur ein sicheres Fahrzeug bekommt das TÜV-Siegel.
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