So eröffnen Sie ein Treuhandkonto
- Sie können ein Treuhandkonto eröffnen, wenn Sie sich zunächst an eine Bank wenden. Das muss nicht unbedingt Ihre eigene Hausbank sein.
- Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin.Wenn Sie als Treugeber der Bank das Recht einräumen in Ihrem Namen Geld anzulegen und aufzubewahren, müssen Sie hierzu eine Erklärung abgeben.
- Sie werden dann von dem Bankberater darauf hingewiesen, dass man zu der Kontobezeichnung Zusätze verwendet, die Rückschlüsse darauf zulassen wer Treuhänder und wer Treugeber ist. Daraufhin wird man Ihnen als Kontoinhaber eine Belehrung zum Geldwäschegesetz geben.
- Sie müssen dann als Kontoinhaber auch eine Erklärung darüber abgeben, dass Sie in fremder Rechnung handeln. Dies ist so üblich bei dieser Art von Kontenführung. Es ist offen zulegen, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist und welche Adresse er innehat. So wird der Treugeber abgesichert.
- Sie vereinbaren dann einen Kontonamen, der auch auf den Zweck hinweist. So ist für alle Beteiligten ersichtlich um was für einen Zweck es sich handelt.
- Sie müssen Ihren Ausweis bei sich führen, so kann Ihre Identität überprüft werden. Das Konto wird dann sofort für Sie angelegt werden, wenn die nötigen Erklärungen abgegeben worden sind.
Wer ein Treuhandkonto beantragen kann
Grundsätzlich können Sie und jede andere Person bei der Bank ein Treuhandkonto eröffnen. Dies wird zum Beispiel oft gemacht um auf diesem Konto die Mietkaution zu hinterlegen.
- So können Sie als Mieter den Betrag überweisen und der Vermieter kann erst nach Ablauf der Mietzeit darauf zugreifen um Schäden in der Wohnung zu regulieren. Bei dem Beispiel der Mietkaution funktioniert das dann so, dass der Vermieter, der Treuhänder ist, ein Konto für die Kaution des Mieters, der Treugeber ist, aufmacht. Hier wird dann die Kaution des Mieters eingezahlt und aufbewahrt. Grundsätzlich kann sicherlich auch der Mieter solche in Konto anlegen. Beide Seiten, der Treuhänder und Treugeber können dies tun.
- In der Praxis kommt es öfter vor, dass der Treuhänder ein solches Konto anlegt. Seltener ist es, dass der Treugeber das Konto anlegt, da dieser auch währenddessen nicht auf den Betrag zugreifen oder verfügen kann.
Verwaltung des Kontos
- Wer ein Treuhandkonto eröffnen will, sollte zunächst wissen, dass die Bank verpflichtet ist die gesetzliche Informationspflicht einzuhalten. Sie sind darüber aufzuklären, dass bei reinen Sparkonten keine Verwaltungsgebühren, wie zum Beispiel Kontoführungsgebühren fällig werden. Überprüfen Sie, ob dies in dem Erstberatungsgespräch erledigt wurde.
- Dient das Konto lediglich dem Sparen und es werden dort keine Umsätze getätigt, so wird für den Treuhänder ein Sparjahresauszug erstellt. So ist immer transparent wie hoch die eingezahlte Summe ist und in welcher Höhe Zinsen dazugekommen sind. Sie erhalten als Treuhänder einmal jährlich diese Informationen.
- Beachten Sie, dass der Treugeber kein Recht auf eine Auskunft hat. Er darf darüber hinaus auch keinen Freistellungsauftrag erteilen.
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