Das Verpfänden eines Kautionskontos ist eine Möglichkeit zur Absicherung einer Mietkaution. Als Mieter brauchen Sie dafür immer eine Zustimmung vom Vermieter.
Verpfänden von Geldanlagen für die Mietkaution
- Möchten Sie ein Tagesgeldkonto als Mietkaution einrichten, müssen Sie ein Konto auf Ihren Namen eröffnen.
- Haben Sie den entsprechenden Betrag eingezahlt, können Sie es an den Vermieter verpfänden.
- Das reicht dem Vermieter als Sicherheit und ist gleichzeitig für Sie sicher. Denn weder Sie noch der Vermieter können einfach Geld vom Tagesgeldkonto abheben.
Verpfändung eines Tagesgeldkontos zugunsten des Vermieters
Möchten Sie ein Tagesgeldkonto als Mietkaution an Ihren Vermieter verpfänden, müssen Sie zuerst die entsprechende Bank finden. Nur wenige Banken akzeptieren diese Variante.
- Gut verzinste Tagesgeldkonten der Direktbanken stehen selbst Vermietern aus rechtlichen Gründen oft nicht als Ort für die Kaution zur Verfügung.
- Die Mietkaution darf lediglich dann auf einem Tagesgeldkonto des Vermieters angelegt wenn, wenn dieser das Konto als Treuhandkonto führt. Bei den meisten Direktbanken ist das ausgeschlossen.
- Möchten Sie eine Verpfändung eines Tagesgeldkontos zugunsten des Vermieters erwirken, findet sich oft im Kleingedruckten ein entsprechender Negativhinweis.
- Durch Nachfrage können Sie es in einigen Fällen dennoch realisieren. Sprechen Sie am besten mit dem Berater Ihrer Hausbank. Eine Bank, die eine Verpfändung Ihres Tagesgeldkontos akzeptiert, ist die DAB-Bank.
- Sie werden von der Bank selten ein vorformuliertes Verpfändungsformular erhalten. Das müssen Sie mit Ihrem Vermieter selbst formulieren. Bevor Sie die Bank letztlich über die Verpfändung informieren, erkundigen Sie sich notfalls bei einem Anwalt.
- Auch bei der Volkswagen-Bank sollten Sie die Verpfändung des Tagesgeldkontos realisieren können. Hier müssen Sie allerdings auch Ihr Girokonto führen.
Beim Verpfänden eines Kautionskontos müssen Sie Ihrer Bank eine Kopie des Mietvertrages und die von Ihnen unterzeichnete Verpfändungserklärung vorlegen. Für einen Vermieter ist es wichtig, dass die Bank die Verpfändung auch entsprechend bestätigt.
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