Mietkautionskonto oder Mietkautionsbürgschaft
- Eine Mietkaution in Höhe von bis zu drei Nettokaltmieten ist meistens ein nicht unerheblicher Betrag, der von einem Neumieter verausgabt werden muss. Die niedrigen Sparzinsen bei der klassischen Anlage als Sparbuch sorgen dabei dafür, dass es sich bei der Mietkaution effektiv um „totes Kapital“ handelt, welches bei freien Anlagemöglichkeiten durch den Mieter eine höhere Rendite erzielen würde.
- Deswegen gibt es immer wieder Bestrebungen, die klassische Anlageform zu überholen und dem Mieter mehr Ertrag zu garantieren, ohne dem Vermieter seine Sicherheiten zu nehmen. Denn im Endeffekt ist es immer der Vermieter, der seine Zustimmung zu einer bestimmten Anlage erklären muss oder nicht. Gerade in Regionen, in denen es schwer ist, eine adäquate Wohnung zu finden, kann ein Vermieter seine Mietkaution verlangen, wie er will und alle Interessenten, die dies nicht akzeptieren, haben keine Chance, die Wohnung zu erhalten.
- Bei den online abzuschließenden Mietkautionsoptionen ist zu beachten, dass zwei komplett unterschiedliche Angebote am üblichsten sind: Das Online-Mietkautionskonto und die Mietkautionsbürgschaft.
- Ein Mietkautionskonto ist eigentlich ein ganz normales Konto, welches durch seinen Onlineabschluss günstige Konditionen für den Kunden hat. Hierbei ist auch der Vorteil gegeben, dass der Kunde beständig online überprüfen kann, ob das Geld noch da ist oder nicht und welche Bewegungen auf dem Konto sind. Allerdings wird kaum ein Vermieter zulassen, dass der Mieter sein Konto selber führt, da er dann auch ohne Zustimmung Geld abheben könnte. Deswegen muss auch das Online-Mietkautionskonto wie ein Sparbuch verpfändet werden.
- Die online verfügbaren Mietkautionsbürgschaften dagegen sind eine Möglichkeit, ohne eine Zahlung eine Mietkaution zu hinterlegen. Hierbei handelt es sich im Grunde genommen um eine Versicherung: Eine Gesellschaft bürgt für den Mieter und gibt somit dem Vermieter die Kaution heraus. Für dieses Risiko lässt sie sich jährlich einen Betrag durch den Mieter, ähnlich einer Versicherungsprämie, zahlen. Im Normalfall ist diese Form der Bürgschaft für Privatpersonen, die die jährlichen Kosten nicht absetzen können, nicht zu empfehlen, aber die Angebote werden immer zahlreicher und es könnte gut sein, dass die Konditionen bald so sind, dass eine Mietkautionsbürgschaft zum Standard wird.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?