Was Sie benötigen
- Antrag (Vordruck vom Arbeitsamt)
- weitere private Unterlagen
Wissenswertes über die Trennungskostenbeihilfe
- Dafür muss Ihre aufgenommene Wohnung mindestens 2,5 Stunden/Tag von Ihrem Familienwohnort entfernt sein, sodass das Pendeln für Sie unzumutbar ist. In dem Fall beantragen Sie eine, wie es im Amtsdeutsch so schön heißt, Trennungskostenbeihilfe, sprich Trennungsgeld. Das ist nicht allzu schwer.
- Gehen Sie zum Arbeitsamt und füllen Sie den Vordruck des Antrags aus. Bringen Sie eine Kopie des Arbeitsvertrags und den alten, aber auch den neuen Mietvertrag mit. Sollten Sie im Hotel oder in einer Pension wohnen, dann bringen Sie die Belege in Kopie mit. Reichen Sie den Antrag mit den weiteren Unterlagen ein und warten auf den Bescheid des Arbeitsamts.
- Bitte bedenken Sie, dass diese Unterstützung eine Ermessungsleistung des Arbeitsamts darstellt. Es ist also nicht sicher, dass Sie die Trennungskostenbeihilfe tatsächlich gewährt bekommen. Sollte das Arbeitsamt zu der Entscheidung gelangen, dass es mit Ihrem Gehalt durchaus zumutbar ist, dass Sie die Kosten alleine tragen, erhalten Sie kein Trennungsgeld.
- Sollte Ihnen die Trennungskostenbeihilfe aber bewilligt werden, so deckt diese nur die Aufwendungen für die Miete ab, jedoch keine Verpflegung oder Heimfahrten. Mit der Bewilligung der Trennungskostenbeihilfe ist die Fahrkostenhilfe aber ausgeschlossen, die Sie dann auf keinen Fall beantragen können.
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