Welche Hilfe Sie bei der Arbeitsagentur erhalten können
- Wenn Sie endlich nach langer Arbeitslosigkeit wieder eine neue Arbeit gefunden haben, ist es eigentlich egal, ob die neue Stelle durch die Arbeitsagentur vermittelt wurde, oder ob Sie die Stelle durch eigenes Bemühen gefunden haben. Bis zum Erhalt des ersten vollen Lohns werden Sie noch die Unterstützung der Arbeitsagentur benötigen.
- Ist die neue Stelle so weit weg, dass es sich für Sie nicht lohnt, täglich wieder nach Hause zu fahren, stellen Sie die nächsten Überlegungen an. Nur eine Wochenendbeziehung zu führen, ist nicht jedermanns Sache. Eine Zweitwohnung in der Nähe der neuen Arbeitsstelle zu unterhalten ist zwar auch nicht gerade kostengünstig, kann sich aber bei der jährlichen Steuererklärung durchaus als besondere Belastung für Sie recht günstig gestalten.
- Hierfür können Sie von der Arbeitsagentur aber auch Trennungsgeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch erhalten. Die Höchstgrenze hierfür liegt bei 260,- Euro im Monat, die Sie ab dem 1. eines Monats auf Ihrem Konto haben. Diese Hilfe müssen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung von der außergewöhnlichen Belastung abziehen.
So erhalten Sie Umzugskostenbeihilfe
- Haben Sie dann den Entschluss gefasst, dass eine komplette Umsiedlung in die Nähe Ihrer neuen Stelle die günstigste und zugleich beste Möglichkeit ist, Ihr bisheriges Leben wie gewohnt weiterzuführen, taucht die Frage nach einer geeigneten Wohnung und den zu erwartenden finanziellen Folgen auf. Dabei ist das Suchen nach einer geeigneten Wohnung nicht die schlimmste Sache.
- Wenn Sie lange bei der Arbeitsagentur waren, haben Sie leider keine Rücklagen bilden können, um den Umzug zu bezahlen. Da ein Umzug für Sie die beste Möglichkeit ist, um Ihr Leben wieder neu zu gestalten, haben Sie durch Ihre Arbeitsaufnahme die beste Möglichkeit geschaffen, um eine Umzugskostenbeihilfe zu bekommen.
- Nach den Rechtsgrundlagen des Dritten Sozialgesetzbuches haben Sie bei der Arbeitsagentur das Recht auf eine Umzugskostenbeihilfe bis zu einer Höhe von 4500,- Euro als Höchstgrenze. Dafür gehen Sie mit Ihrem neuen Arbeitsvertrag zu Ihrer Arbeitsagentur und stellen dort einen entsprechenden Antrag auf Umzugskostenbeihilfe. Von Vorteil wäre es zudem, wenn Sie bereits den neuen Mietvertrag vorweisen könnten.
- Wenn Sie schon Angebote von verschiedenen Umzugsfirmen vorweisen können, ist dies ein weiterer Pluspunkt für die Gewährung. Wenn Sie jedoch den Umzug allein bewältigen möchten, sollten Sie vorher schon ausrechnen, wie viele Personen Ihnen helfen. In der Regel werden für jeden Helfer bis zu 100,- Euro inklusive Verpflegung und Reisekosten berechnet.
- Ein Umzugsunternehmen ist aber die schnellere und die für Sie günstigere Variante. Wenn die Sachbearbeiter schnell sind, haben Sie das Geld bereits drei Tage später auf Ihrem Konto. Den Bescheid für die Umzugskostenbeihilfe erhalten Sie meistens noch schneller.
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