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Trennungsgeld bei der Bundeswehr beantragen - so geht's

Trennungsgeld muß schriftlich beantragt werden.
Trennungsgeld muß schriftlich beantragt werden.
Trennungsgeld bei der Bundeswehr muss in jedem Fall schriftlich beantragt werden. Unter welchen Bedingungen Ihnen Trennungsgeld zusteht, können Sie in der Trennungsgeldverordnung (TGV) oder auch der Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV) nachlesen. Mit speziellen Formularen der Bundeswehr beantragen Sie dann das Trennungsgeld.

Bei der Bundeswehr ist Trennungsgeld eine Erstattungsleistung des Dienstherrn. Aufwendungen (wie beispielsweise Fahrtkosten) die entstehen, wenn Sie Ihren Dienst an einem Ort ausüben müssen, welcher von Ihrem Wohnort weiter entfernt liegt, sollen durch das Trennungsgeld aufgefangen werden.

Bedingungen bei der Bundeswehr

  • Die rechtlichen Grundlagen für eine Bewilligung des Trennungsgeldes finden Sie hauptsächlich in der "Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland" (TVG).
  • Ihre uneingeschränkte Bereitschaft an den neuen Dienstort bzw. in den näheren Umkreis des neuen Dienstortes zu ziehen wird dabei von der Bundeswehr vorausgesetzt.
  • Bei Fragen zur Höhe des Trennungsgeldes, zu weiteren Voraussetzungen und auch für eine Hilfestellung beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare, können Sie sich auch an den zuständigen Rechnungsführer oder das "Dienstleistungszentrum des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen" wenden.

So beantragen Sie das Trennungsgeld

Die Zuständigigkeit für eine Beantragung des Trennungsgeldes bei der Bundeswehr liegt beim "Dienstleistungszentrum des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen" mit seinen beiden Standorten in Bonn sowie in Berlin.

  1. Auf der Homepage des Dienstleistungszentrums finden Sie die entsprechenden Trennungsgeld-Antragsformulare zum Download.
  2. Laden Sie diese herunter und füllen Sie sie entsprechend und vollständig aus.
  3. Damit Ihr Antrag auf Trennungsgeld schnell bearbeitet werden kann, fügen Sie den ausgefüllten Formularen alle notwendigen Originalbelege bei und vergessen Sie nicht, die Formulare nach dem Ausdruck zu unterschreiben.
  4. Je nachdem, wer Sie als Leistungsempfänger betreut, adressieren Sie Ihre Unterlagen an den Standort in Bonn oder Berlin.
  5. Die entsprechenden Adressen finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Dienstleitungszentrums.
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