Wie spreche ich die Lärmbelästigung der Obermieter an?
Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, können die Nachbarn in der Wohnung über Ihnen manchmal durch laute Schritte und Geräusche oder durch das Rennen der Kinder in der Wohnung Ihre Ruhezeiten stören. Da das sehr nervig sein kann, sollten Sie dagegen vorgehen und um etwas mehr Ruhe bitten.
In erster Linie empfiehlt es sich, auch wenn Sie von der Lärmbelästigung der Nachbarn genervt sind, ruhig und diplomatisch an die Sache heranzugehen. Klingeln Sie an einem relativ stressfreien Tag bei den Mietern aus der überliegenden Etage. Schildern Sie das Problem und bitten Sie um etwas mehr Rücksicht, insbesondere während der vorgeschriebenen Ruhezeiten im Haus. Häufig sind Ihre Nachbarn sich schlicht nicht bewusst, dass die Geräusche derart laut für Sie sind.
Wenn Sie danach erneut etwa durch sehr laute Schritte gestört werden, suchen Sie erneut das Gespräch. Bleiben Sie freundlich, aber bestimmt. Verdeutlichen Sie abermals die Störung, die von den Nachbarn ausgeht. Sie können hier auch vorschlagen, dass einer der Mieter in Ihre Wohnung geht, während der andere lautstark herumläuft oder andere laute Geräusche macht, indem er z. B. Möbel verschiebt.
Falls auch das keine Wirkung zeigt, können Sie androhen die Hausverwaltung oder den Vermieter kontaktieren.
Was kann noch gegen laute Nachbarn gemacht werden?
Wenn das alles nicht hilft, ziehen Sie Konsequenzen und melden das Fehlverhalten der Mieter in der Nachbarwohnung an die Hausverwaltung oder den Vermieter. Schildern Sie in diesem Schreiben die wiederkehrende Lärmbelästigung, gegebenenfalls die damit einhergehende Störung der Ruhezeiten und bitten Sie den Vermieter bzw. die Verwaltung, aktiv zu werden. In manchen Fällen steht Ihnen gar eine Mietminderung zu, wenn die Mieter sich nicht an das Lärmprotokoll halten.
Hält der durch Ihre trampelnde Nachbarn verursachte Lärm auch nachts an, können Sie die Polizei rufen. Das sollte aber Ihre letzte Lösung sein, denn die Polizei kann hier auch nicht mehr tun, als die Mieter um Ruhe zu bitten und gegebenenfalls wiederzukommen. Eine Anzeige wegen Ruhestörung ist aufgrund der Beweislast, die bei Ihnen liegt, nur schwer durchzusetzen.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?