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Töffliprüfung in der Schweiz - die Anmeldung gelingt so

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Die Anmeldung für die Töffliprüfung ist nicht schwer.
Die Anmeldung für die Töffliprüfung ist nicht schwer.
In der deutschen Schweiz werden Mofas Töffli genannt. Um ein solches Motorfahrrad fahren zu dürfen, muss man die sogenannte Töffliprüfung absolvieren. Die Anmeldung dafür ist relativ unkompliziert.

Was Sie benötigen

  • Sehtest
  • Passfoto

Hinweise und Voraussetzungen für die Töffliprüfung

Im Vergleich zum Prozedere, welches zur Erlangung eines Pkw-Führerscheins gehört, ist das Absolvieren einer Töffliprüfung ein Klacks. Dennoch sollten Sie ein paar Dinge bei der Anmeldung beachten:

  • Beachten Sie zunächst, dass Sie in der Schweiz bereits mit 14 Jahren ein Motorfahrrad fahren dürfen. Vorher müssen Sie allerdings die hier thematisierte Töffliprüfung ablegen. 
  • In Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei einem sehr langen Schulweg dürfen Sie die Prüfung sogar schon mit 12 oder 13 Jahren machen. Dazu müssen Sie allerdings eine entsprechende Bewilligung beim Straßenverkehrsamt einholen.
  • Die Prüfung selbst besteht lediglich aus einem theoretischen Teil und einem Sehtest. Sie müssen zum Fahren eines klassischen Mofas mit Pedalen keine praktische Prüfung ablegen. 

So gelingt die Anmeldung in der Schweiz

  • Die Anmeldung zur Töffliprüfung erfolgt über ein entsprechendes Gesuchsformular. Dieses erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Ihres Schweizer Wohnortes.
  • Außerdem benötigen Sie für die Anmeldung ein aktuelles und farbiges Passfoto in der Größe 35 x 45 mm sowie einen bei einem Optiker oder Arzt durchgeführten Sehtest. Letzterer darf nicht älter als zwei Jahre bzw. 24 Monate sein. 
  • Das ausgefüllte Formular müssen Sie zusammen mit dem Bild und dem Sehtest persönlich (!) bei der örtlichen Gemeindeverwaltung oder beim Straßenverkehrsamt des jeweiligen Kantons abgeben. 

Die Gebühr für die Bearbeitung der Anmeldung und die Durchführung beträgt 30,- Schweizer Franken. Sie ist bei Abgabe des Formulars zu entrichten. Beachten Sie außerdem, dass die Zulassung eines Mofas zum Teil nicht mehr über die Gemeinden, sondern nur noch beim Straßenverkehrsamt Ihres Kantons möglich ist.

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