Was Sie benötigen
- PC mit Internetzugang
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Aufenthaltsgenehmigung
- Deutschen Pkw-Führerschein
- Gesundheitszeugnis
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis über die erfolgreich bestandene Ortskundeprüfung
So können Sie Taxifahrer(in) werden
Grundvoraussetzungen um als Taxifahrer arbeiten zu können, sind, dass Sie einen Pkw-Führerschein besitzen, wenigstens zwei Jahre Fahrpraxis nachweisen können und mindestens 21 Jahre alt sind. Daneben benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass und ggf. eine Aufenthaltsgenehmigung.
- Außerdem benötigen Sie, um für ein Taxiunternehmen fahren zu dürfen, einen Personenbeförderungsschein, an dessen Erlangung noch weitere Bedingungen geknüpft sind. Und wer selbstständig als Taxifahrer arbeiten möchte, braucht zudem noch ein eigenes Taxi und eine Taxilizenz, die mitunter richtig teuer und gar nicht einfach zu bekommen ist.
- Wer die Grundvoraussetzungen, um Taxifahrer werden zu können, wie zuvor beschrieben, erfüllt, benötigt zunächst ein „sauberes“ polizeiliches Führungszeugnis. Dieses können Sie sich, gegen eine kleine Gebühr, bei Ihrer örtlichen Meldestelle ausstellen lassen. Ferner müssen Sie noch einen allgemeinen medizinischen Test absolvieren, der Ihre gesundheitliche Eignung und Belastbarkeit bestätigt sowie eine augenärztliche Untersuchung, die Ihr Sehvermögen als zumindest ausreichend zur Teilnahme am Straßenverkehr und zur Beförderung von Personen einstuft.
- Haben Sie alle notwendigen Unterlagen beisammen, können Sie damit zu Ihrem örtlichen Straßenverkehrsamt gehen und sich dort zur Prüfung für den Personenbeförderungsschein als Taxifahrer anmelden. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass eine Auskunft aus der „Verkehrssünderdatei“ in Flensburg eingeholt werden darf, also geprüft wird, wie viele Punkte Sie durch straßenverkehrsrechtliche Delikte Sie dort im Verkehrszentralregister bereits gesammelt haben. Auch für Taxifahrer gilt hier die reguläre 18-Punkteregel. Wer 18 Strafpunkte in Flensburg sammelt, verliert seinen Führerschein für mindestens sechs Monate und kann diesen nur durch eine erneute Prüfung, den sogenannten "Idiotentest" (MPU), zurückerlangen. Bei der Prüfungszulassung können hier aber, bundeslandabhängig, unterschiedliche Grenzen gelten, sodass Sie ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Sie einen Teil Ihrer Punkte abgebaut und sich kein neues Verkehrsdelikt haben zu Schulden kommen lassen, für die Prüfung als Taxifahrer zugelassen werden.
- Die Frist zwischen Anmeldung und Prüfungstermin beträgt, ebenfalls regional unterschiedlich, zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten. Diese Zeit können Sie gut nutzen, um sich auf die Prüfung vorzubreiten. In vielen Großstädten finden Sie bereits spezielle Schulungseinrichtungen - so auch bei Fahrschulen – für angehende Taxifahrer, die Sie gegen Gebühr zur Prüfungsvorbereitung besuchen können und so alle Prüfungsinhalte in regulär 12 bis 16 Wochen (als Block- bzw. Abendseminar) erlernen. Aber auch online finden Sie mittlerweile hilfreiche Seiten zur Prüfungsvorbereitung auf die „Ortskundeprüfung“, beispielsweise für den Personenbeförderungsschein in Stuttgart (für weitere Orte in Arbeit).
- In der Ortskundeprüfung wird in der Regel ein Fragenkatalog zu den örtlichen Gegebenheiten abgefragt, wie beispielsweise Stadtteile, Lage und Anbindung großer Straßen, Stadtautobahnen oder Bundesstraßen, kürzeste Verbindungen zwischen zwei Orten. Kurz: Ihre Ortskenntnisse werden überprüft. Daneben streift die Prüfung aber auch Formalien wie Kennzeichnungs- und Auskunftspflichten, Umgang mit dem Fahrgast, Grundwissen im Funkverkehr mit der Zentrale etc.
- Die „Ortskundeprüfung“ müssen Sie binnen 12 Monaten nach Anmeldung beim Straßenverkehrsamt ablegen und erfolgreich bestehen. Dann können Sie sich Ihren „Taxischein“ ausstellen lassen und haben endlich alle Voraussetzungen geschaffen, um Taxifahrer zu werden.
Nun gilt es nur noch, einen passenden Job bei einem örtlichen Taxiunternehmen zu ergattern!
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