Vertragsverlängerung bei der Telekom - Was Sie bei einem Umzug beachten müssen
- Wenn Sie einen Anschluss bei der Telekom nutzen und ein Umzug ansteht, ist es derzeit so, dass am neuen Wohnort automatisch eine Vertragsverlängerung stattfindet. Damit beginnt die Mindestvertragslaufzeit wieder von vorn. Das ist allerdings nicht nur bei der Telekom so, sondern auch bei den meisten anderen Anbietern.
- Ein Sonderkündigungsrecht bei der Telekom haben Sie durch den Umzug nicht. Dazu gibt es auch ein aktuelles Urteil des BGH. Der Grund hierfür ist, dass ein Vertrag für den bestehenden Wohnort geschlossen ist. Die Telekom hat einen rechtsgültigen Vertrag der sie verpflichtet, die Leistung an dem benannten Ort zur Verfügung zu stellen. Der Umzug ist kein Umstand auf den die Telekom Einfluss hat, formell handelt es sich bei der Vertragsverlängerung um einen neuen Vertrag, während der bestehende am alten Wohnort aufgehoben wird.
- Abgesehen von der Rechtslage haben Sie aber auch andere Möglichkeiten: So können Sie den Vertrag zum Beispiel auslösen. Dafür müssen Sie die noch fällige Grundgebühr bis zum Vertragsende entrichten. Es geht aber oft auch anders: Wenn Sie schriftlich Ihre Situation schildern gibt es regelmäßig Kulanzentscheidungen vonseiten der Telekom. Teilen Sie dabei mit, dass Sie eine Kündigung in Erwägung ziehen, wenn auf Ihren Wunsch nicht eingegangen wird.
- Wenn Sie mit der Vertragsverlängerung auf wieder neu beginnende 24 Monate einverstanden sind, können Sie den Umzug am besten direkt telefonisch unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-3301000. Alternativ können Sie den Umzug auch in jedem Telekom-Shop mitteilen und alles weitere Einleiten.
Was zukünftig in diesem Zusammenhang zu erwarten ist
- Der Bundesrat hat eine Änderung beschlossen, welche die Rechte für Sie als Verbraucher deutlich stärken wird. Demnach wird eine eine automatische Vertragsverlängerung bei einem Umzug bald nicht mehr geben.
- Demnach haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Telefonanschluss am neuen Wohnort vom alten Anbieter nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Wenn ein anschluss des Anbieters möglich ist, darf Ihr Vertrag nicht automatisch verlängert werden.
- Achten Sie aber auf ein Schlupfloch: Wenn Sie in einen anderen Tarif wechseln ist es möglich, dass damit die Vertragslaufzeit neu beginnt. Lassen Sie sich daher bei entsprechenden Angeboten schriftlich bestätigen, dass Ihre Mindestvertragslaufzeit dadurch nicht verlängert wird.
- Bisher ist das Gesetz noch nicht in Kraft, liegt jedoch dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vor. Die Quelle für diese Information ist der Internetauftritt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
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