Was Sie benötigen
- Kündigungserklärung
- Kundennummer T-Online
- Vertragsnummer T-Online
Die Telekom ist seit Langem nicht mehr der Platzhirsch, wenn es um Telefonanschlüsse gibt. Die Telekom hat in den letzten Monaten angeblich jeden Monat bis zu 100.000 Festnetzanschlusskunden verloren. Der katastrophale Kundenservice, Arroganz und Gleichgültigkeit gegenüber den Anliegen der Kunden sind als Ursachen hinlänglich bekannt.
Beachten Sie Ihren T-Online Tarif
- Wenn Sie Ihren T-Online Anschluss kündigen möchten, lesen Sie zuerst Ihren Vertrag und die für diesen Vertrag geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom. Liegen Ihnen diese nicht vor, recherchieren Sie sie im Internet oder fragen Sie in einem Telekomladen nach.
- Beachten Sie, dass die Telekom eine Vielzahl von unterschiedlichen Tarifen anbietet, die mit verschiedenen Kündigungsfristen verbunden sind. Es gibt keine Regel. Sie müssen Ihre Kündigungsfrist grundsätzlich im eigenen Interesse selbst recherchieren. Überlassen Sie dies der Telekom, liefern Sie sich der reinen Willkür aus.
Meist kündigen Sie mit 3 Monaten zum Vertragsende
- Die Kündigungsfrist Ihres Festnetzanschlusses beträgt im Regelfall drei Monate zum Vertragsende. Wenn sie nicht mehr feststellen können, wann Sie den Vertrag geschlossen haben, müssen Sie bei der Telekom nachfragen oder sich in einem Telekomladen erkundigen.
- Beachten Sie, dass Sie bei neueren Verträgen die Mindestvertragslaufzeit einhalten. Diese beträgt oft bis zu 24 Monate.
- Versäumen Sie die Kündigungsfrist oder kündigen Sie nicht fristgerecht, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate.
- Sind Sie sich wegen der Kündigungsfrist nicht sicher, kündigen Sie einfach zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Überlassen Sie es der Telekom, das Vertragsende zu recherchieren. Allerdings müssen Sie dann darauf vertrauen, dass Ihr Anliegen ehrlich bearbeitet wird.
- Die Telekom akzeptiert nur schriftliche Kündigungen oder die Kündigung per Telefax. Aus Gründen der Beweissicherung sollten Sie Ihre Kündigung mit der Post und als Einschreiben mit Rückschein verschicken.
Schicken Sie Ihr Anliegen an die richtige Adresse
- Schicken Sie Ihre Kündigungserklärung an folgende Postadresse: Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn.
- Benennen Sie Ihre Kundennummer und Ihre Vertragsnummer, notfalls geben Sie Ihre Telefonnummer an.
- Bitten Sie, dass man Ihnen Ihre Kündigung umgehend, spätestens binnen 14 Tagen, schriftlich bestätigt. Erhalten Sie keine Reaktion, versuchen Sie Ihr Glück und rufen den Kundenservice direkt an. Stellen Sie sich auf alle möglichen Reaktionen ein, insbesondere auch die, dass Ihr Einschreiben mit Rückschein nicht vorliege oder Ihre Kündigung verfristet sei oder Ähnliches. Die Erfahrung vieler früherer Telekomkunden bestätigt diese Hinweise.
- Achten Sie darauf, dass es zur Einhaltung der Kündigungsfrist auf den Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei der Telekom ankommt. Allein die Absendung per Post innerhalb der Frist genügt nicht. Kalkulieren Sie die Postlaufzeiten ein und rechnen Sie auch hier mit Verzögerungen.
- Beachten Sie, dass mit dem Wirksamwerden Ihre Kündigung auch Ihre E-Mail-Adresse ungültig wird, sofern Sie einen Festnetzanschluss kündigen.
Gehen Sie in einen Telekomladen
- Um all diese Probleme zu umgehen, können Sie auch im nächsten Telekomladen vorstellig werden und dort Ihre Kündigungserklärung dem Sachbearbeiter direkt in den Computer diktieren. Lassen Sie sich Ihre Kündigung für Ihren T-Online Anschluss schriftlich unbedingt bestätigen.
- Wenn Sie den Telefonanbieter wechseln möchten, ist es eine eher vorteilhaft, wenn Sie die Kündigungserklärung dem neuen Telefonanbieter überlassen, der sie in Ihrem Auftrag gegenüber der Telekom erklärt und sicherstellt, dass Sie mit Ablauf Ihres früheren Vertrages direkt über den neuen Telefonanbieter weiter telefonieren können.
- Ziehen Sie um, müssen Sie Ihren bisherigen T-Online Anschluss nicht unbedingt kündigen. Bei einem Umzug innerhalb des gleichen Ortes kann Ihre bisherige Nummer in vielen Fällen auch auf die neue Wohnung umgeschaltet werden.
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