Telekom-Mitarbeiter melden sich in der Regel vor Vertragsablauf
- Als besonderen Service erhalten Sie von Mitarbeitern der Telekom meist kurz vor dem regulären Ablauf des bestehenden Vertrags telefonische Angebote. Diese haben meist immer eine Verbesserung des bestehenden Tarifs als Grundlage. Wenn Sie diesen besseren Tarif nun gerne hätten und deshalb zu diesem Angebot "Ja" sagen, müssen Sie wissen, dass Sie damit einen neuen Vertrag eingegangen sind, respektive Ihr bestehender Vertrag vom Tag der Annahme des Angebots an wieder volle zwei Jahre Gültigkeit besitzen wird. Bei solch langen Laufzeiten haben Sie kaum die Möglichkeit, auch wenn ein Umzug ansteht, hier aufgrund eines Sonderkündigungsrechts, Ihren Vertrag vorzeitig kündigen zu können.
- Es hat seine Gründe, warum die Telekom nur langfristige Verträge anbietet. So lässt sich in diesem Zeitraum mit den festen und sicheren Einnahmen kalkulieren und daher wird der Telefondienstleister hier niemandem so einfach aus einem geschlossenen Kontrakt herauslassen. Selbst bei einem Umzug werden Sie kein Entgegenkommen erwarten können und Ihren Vertrag erfüllen müssen. Kündigen können Sie diesen erst, wenn dieser tatsächlich abgelaufen sein sollte. Selbst dann dürfen Sie, je nach Ihrer Vereinbarung, die Sie mit der Telekom eingegangen sind, die gesetzte Frist nicht versäumen, um zu vermeiden, dass sich der Vertrag automatisch verlängert. Um die Fristeinhaltung nachweisen zu können, sollten Kündigungsschreiben ausschließlich per Einschreiben versandt werden.
Welcher Umzug es ermöglicht den Telefonanschluss zu kündigen
- Die Telekom kann Ihnen schließlich auch an Ihrem neuen Wohnort weiterhin zu Diensten sein; diese oder ähnliche Argumentationen werden die Begründung dafür sein, Ihrem Wunsch, wegen Ihres Umzugs zu kündigen, nicht entsprechen zu wollen. Und wenn dies nicht in vollem Umfang der Fall ist? Wenn die Telekom den mit Ihnen geschlossenen Vertrag nicht vollumfänglich erfüllen kann, schlägt Ihre Stunde.
- Hatten Sie beispielsweise an Ihrem alten Wohnort einen DSL-Vertrag und in Ihrer neuen Wohnung ist es in absehbarer Zeit nicht vorgesehen, hier über DSL verfügen zu können, so liegt für Sie ein Kündigungsgrund vor. Hierzu setzen Sie Ihrem Vertragspartner eine zweiwöchige Frist, innerhalb dieser er sicherzustellen hat, seinen Vertrag erfüllen zu können. Kommt die Telekom Ihrer Verpflichtung nicht nach, kündigen Sie den Telefonanschluss nicht direkt wegen Ihres Umzugs, sondern aufgrund einseitiger Nichterfüllung des Vertrags nach Ihrem Umzug.
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